Hallo,meine Frau möchte sich plötzlich trennen und ihr eigenes Leben führen.Ich weiß auch, dass ein anderer Mann im Spiel ist.Wir haben uns auf ihren Wunsch hin beide neue Wohnunge gesucht.Da meine Frau nicht arbeitet und ab Januar kein Geld mehr vom Staat bekommt , muss ich ihr Unterhalt bezahlen. Mit dem Geld für unseren Sohn ( 9 ) sind das ca. 750,00 € im Monat.Mir bleiben dann gerade mal 1000,00 € zum Leben.Das hat meine Frau bei einem Anwalt recherchiert.Scheiden lassen möchte sie sich aber nicht.Jetzt meine Frage: Muss ich wirklich diesen Unterhalt bezahlen und wie lange?Schließlich will meine Frau ein neues Leben.Kann ich von ihr verlangen, dass sie sich Arbeit sucht(Aussichten schlecht)und selbst ihr eigenes Leben finanziert.Sie kann sich für alle Probleme einen Anwalt nehmen,da sie kein Geld verdient u Prozesskostenhilfe bekommt.Ich hingegen kann mir das finanziell momentan nicht leisten.Meine Frau möchte ,dass wie uns sozusagen privat einigen und ich ihr diesen Unterhalt jeden Monat überweise.Ist das wirklich ratsam und vor allen Dingen rechtens?Wie sieht es mit Unterhaltszahlung nach der Scheidung aus?Unterhalt für meinen Sohn ist keine Frage, aber sie?Danke im Voraus.
Moin moin,
vorab empfehle ich dir schon mal eine anwaltliche Erstberatung. Das kostet nicht die Welt und ist in deinem Fall dringend anzuraten. Zum Unterhalt musst du unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt, der bis zur Scheidung zu zahlen ist und danach wäre eventuell Ehegattenunterhalt fällig. Der ist aber abhängig von der Dauer der Ehe und vom Alter des Kindes, denn davon hängt ab, wieviel Stunden deine Nochfrau arbeiten müsste. Da gibt es altersabhängige Grenzen, die ich allerdings nicht weiß. Dass deine Frau die Scheidung nicht will, kannst du jetzt sicher nachvollziehen. Solange du nicht geschieden bist, musst du zahlen und Anspruch auf deine anteiligen Rentenpunkte (Versorgungsausgleich)erwirbt sie immer weiter. Die schlaue Frau lässt sich somit nicht scheiden und der schlaue Mann versucht sich so schnell wie möglich scheiden zu Lassen. Anwälte sind teuer…korrekt und eine gütliche Einigung ist immer zu empfehlen. Allerdings solltest du dir von einem Anwalt deinen Trennungsunterhalt berechnen lassen und dann kannst du ja immer noch versuchen dich gütlich mit ihr zu einigen.
Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute.
Gruß Britta
Hallo!
Also nagle mich jetz6t bitte nicht auf meine Aussage fest denn 100% weiß ich es nicht. Aber soweit ich weiß ich der betrag der einem Mann bleiben muss 900 Euro den rest musst du an sie bezahlen. Privat einigen das währe nicht ratsam denn sie zieht dich über den Tisch. Da dein Sohn erst 9 ist kann sie Unterhalt verlangen aber ich denke nicht mehr lange da er selbständig wird. Sollte sie mit einem anderen Mann zusammenleben glaube ich musst du auch nicht mehr zahlen. Also wenn dann würde ich das alles bei einer Anwältin festlegen lassen und du kannst auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen den habe ich auch bekomen obwohl ich Arbeite ich habe dann 15 euro weiß meine Scheidung abbezahlt. Also such dir lieber einen Anwalt, das würde ich dir Raten. Lg und viel Glück
HAllo,
solange euer Sohn unter 15 ist braucht sie nicht zu arbeiten wegen der Betreuung. Lebt sie mit einem anderen Mann zusammen fällt der Unterhalt weg. Wenn Du dir keinen Anwalt leisten kannst, es gibt Hilfeorganisationen. Ihr macht jetzt ein Trennungsjahr, in dem Du bezahlen mußt, dannach kommt die Scheidung. Am Besten ist ein Gerichtsurteil, dann sind alle Klarheiten beseitigt.
Alles Gute
Andreas
Deine Anfrage klingt nicht so, als wäre dir deine Lage wirklich klar.
Wenn du Wert auf einen ehrlichen Rat legst, akzeptiere bitte meine direkte Ausdrucksweise und versuche, möglichst umgehend einiges davon umzusetzen.
Wenn deine Frau einen neuen Lover gefunden hat, sollte der auch für deine Frau aufkommen (wenn er schon Spass hat, muss er auch bezahlen).
Mit dem Kindesunterhalt ist es natürlich anders, den musst du auf jeden Fall bezahlen, allerdings nur in der gerichtlich festgesetzten Höhe nach Düsseldorfer Tabelle.
Wenn du Wert auf regelmäßige Besuchskontakte mit deinem Kind legst (will ich doch hoffen!!), musst du schleunigst mit deiner Frau eine umfassende Besuchsregelung schriftlich vereinbaren und dabei ganz genau festlegen, wann das Kind zu dir kommt. Diese Vereinbarung versuchst du von ihr unterzeichnet zu bekommen, bevor dein Anwalt ihr mitteilt, dass du nicht daran denkst ihr Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens bzw. nach Scheidung zu zahlen. Nach deutschem Recht kann der Anspruch auf Ehegattenunterhalt entfallen, wenn der/die Geschiedene oder Getrenntlebende in einer neuen (eheähnlichen) Versorgungsgemeinschaft lebt. Davon ist nach deinen Schilderungen auszugehen und ich vermute, dass der neue Stecher bereits einen Platz in ihrem Kleiderschrank eingeräumt hat.
Du wirst doch nicht so dumm sein und freiwillig zahlen, wenn die Frau dich verlassen hat, damit dir und dem Kind gewaltigen Stress zumutet und dann noch Geld von dir fordert?
Wahrscheinlich gehörst du zu der sehr großen Gruppe von Männern, die sich einfach nicht damit abfinden können, dass die Partnerin sie verlassen hat. Du liebst sie immer noch, denkst du. Sie liebt dich nicht mehr, davon kannst du ausgehen, denn sonst wäre sie bei dir geblieben.
Was sagt uns das? Abhaken die Geschichte und dringend einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Den Anwalt brauchst du für die Scheidung sowieso, also besser jetzt die exakten Unterhaltsansprüche vorläufig ausrechnen lassen. Aber vorher die Besuchs- und Umgangsregelung von der Dame unterzeichnen lassen, sonst siehst du u.U. dein Kind nie wieder!
Erstelle einen „Fahrplan“ und notiere in einem separaten Kalender jede Einzelheit, alle Vorkommnisse, die man später beim Familiengericht nutzen kann.
Insbesondere die neue Beziehung deiner Frau ist von großer Bedeutung.
Lass dich ausführlich beim Anwalt beraten und suche dir in der Nähe deines Wohnorts eine Beratungsstelle (z.B. Väteraufbruch/vafk); dort helfen dir andere Betroffene mit nützlichen Tipps und geben auch seelischen Beistand in der Sch…situation.
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gern wieder direkt bei mir melden.
Kopf hoch und ran an die Front!
Gruß aus Hamburg
Steve-HH
Hallo,
nach allem was ich jetzt gelesen habe würde ich zur sofortigen Einreichung der Scheidung raten.
Sicher ist dies für Ihren Sohn eine schwere Zeit und er wird darunter leiden.
Dennoch sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen.
Fakt ist, das es seit einiger Zeit keinen(!)Ehegatten oder Trennungsunterhalt mehr gibt!
Nur noch die Unterhaltsberechtigten Kinder bekommen Unterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, der andere Ehepartner geht leer aus!
Auch in Bezug auf Besuchsrecht wurde erst vor kurzem die Rechte der Väter vom Europäischen Gerichtshof gestärkt.
Also bitte: Anwalt nehmen und viel Erfolg
fg longwolf
Hallo a070765
Sofern das der anwalt ihrer Frau berechnet hat, kann das stimmen. Muss aber nicht. Am besten ist es einen Mediator anzusteuern, der auch juristischen Hintergrund hat.
Der Unterhalt der Frau ist vor allem davon abhängig, was Beide Verdienen, so kommt es zu einem Ausgleich, wenn die Frau nicht arbeiten kann, weil der Sohn zu klein ist und Betreuung braucht. Ab 14 Jahre kann das betreuende Elternteil einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.
Für die Berechnung des Unterhaltes gibt es einige Dinge zu beachten (Bsp. Selbsbehalt, etc.) Auch wenn die Frau bei einem neuen Partner wohnt (oder dieser bei ihr) ist dies beim Unterhalt zu berücksichtigen.
Am besten als ersten Schritt die Berechung des Anwaltes verlangen, und prüfen (ggfs. mit einem Anwalt).
Privat zu einigen ist sicherlich günstig, sollte aber für beide akzeptabel sein.
Die Unterhaltszahlungen sollten auf alle Fälle vorbehaltlich einer rechtlichen Klärung bezahlt werden. ebenfalls empfehle ich einen Gütertrennung, damit Sie nicht für Geschäfte Ihrer Frau (und umgekehrt) einstehen müssen.
Versuchen Sie es gemeinsam mit einem Mediator. Der ist nicht teurer als der Anwalt Ihrer Frau.
Gruß
EJM
Da die Schuldfrage im neuen Eherecht keine Rolle mehr spielt, musst du für sie bezahlen, auch wenn sie „schuld“ ist. Aber über die Höhe kann man sich streiten. Wenn du 1000 für dich hast und die Frau 750 für sich und das Kind, scheint es mir, dass du nicht schlecht wegkommst. Du musst aber in jedem Fall nicht so viel zahlen, dass du unter dem Existenzminimum (komplizierte Berechnung) bist.
Im Moment gibt es viele Arbeitsstellen. Wer wirklich sucht, der findet im Moment eine Stelle. Und mit einem 9-jährigen Kind kann man gut 50 Prozent arbeiten.
Ich wünsche dir viel Glück. Musica
Hallo,
deine Frau hat einen Anspruch auf Trennungsunterhalt für die folgenden 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Trennung an gerechnet. Du solltest dich unbedingt erkundigen wieviel Trennungsunterhalt deiner Frau tatsächlich in dieser Zeit zusteht. (Anfragen beim Jugendamt, Familiengericht sind i. d. R. kostenfrei) Dass deine Ehefrau sich nicht scheiden lassen will, ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar, denn mit jedem Monat, den ihr noch verheiratet seid, hat sie einen Anspruch auf Altersversorgungsausgleich. Das heisst sie bekommt einen Teil deiner Rente. Die Höhe des Anspruchs hängt davon ab, wie hoch ihr eigener Rentenanspruch ist.
Grob gerechnet zahlt jeder Partner die Hälfte seiner Rente an den geschiedenen Partner. In der Zeit eurer Trennung finanzierst du also quasi ihre Rente mit. Wenn sie also langjährige Kindererziehungszeiten hatte, in denen sie nicht oder nur unregelmässig berufstätig war, hat sie also auch nichts in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt (die Kindererziehungszeiten werden angerechnet)das kann für dich unter Umständen ziemlich teuer werden. Da euer Sohn bereits 9 Jahre alt ist, kann deine Frau einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, zumindest in Teilzeit, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage ist.
Erkundige dich also bitte unbedingt bei den oben genannten Ämtern, denn jedes Jahr, dass ihr verheiratet bleibt kostet dich Geld.
Alles Gute
Hallo …
wenn ihr noch nicht geschieden seid, dann nennt man das Trennungsunterhalt ! Auf den hat sie auch Anspruch, vor allem wenn Sie nichts verdient. Wie hoch der ist, ergibt sich aus der sogenannten DuesseldorferTabelle soweit ich weiß. Den nachehelichen Unterhalt wirst du auch zahlen muessen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Scheidung arbeitslos ist. Aber nicht für immer. In der Regel 3 Jahre mit abnehmenden Zahlungen. Ihr ist durchaus zuzumuten eine Arbeit anzunehmen, wenn das gemeinsame kind älter als 8 Jahre ist, und keiner besonderen Pflege bedarf, und auch möglichkeiten zur Ganztagsbetreueung vorhanden sind.
Gruß
batman
Leider kann ich Ihnen hierbei keine kompetente Antwort geben. Mein Fachgebiet ist die Psychologie, nicht die Juristerei…
Gruß Petra
Hallo!
Schwierig - ich darf keine Rechtsauskunft geben und hier handelt es sich um einen doch recht komplexen Fall.
Es gibt aber doch vielleicht einige Möglichkeiten ohne Anwalt. Gut wäre es, das Kind bei sich zu haben. Damit würde automatisch die Unterhaltszahlung für Frau und Kind wegfallen. Wichtig ist, sofort einen guten Kontakt zum Jugendamt herzustellen - nicht wegen dem Geld - stellen Sie das Wohlergehen des Kindes in den Vordergrund.
Ansonsten bleibt Ihnen eine gute Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht erspart. Möglicherweise hilft Ihnen ein Rechtsberater vom Amtsgericht. Die kosten nichts.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd
Bitte entschuldige, dass ich mich jetzt erst melde. Ich weiß nicht, wie weit du in deiner Sache schon gekommen bist. Aber, ich würde dir dringend empfehlen, einen Antwalt zum Beratungsgespräch aufzusuchen.
Sie kann nicht ewig Unterhalt fordern. Für das Kind bist du unterhaltspflichtig, keine Frage. Aber nicht dauerhaft für sie. Sie kann stundenweise arbeiten gehen. Außerdem ist es einzuberechnen, ob sie mit dem neuen Partner zusammen wohnt.
Ich würde dir das Beratungsgespräch bei einem Anwalt empfehlen und keine Einigung, was ihren Unterhalt betrifft. Über den Kindesunterhalt ist nicht zu streiten. Der ist Pflicht (Berechnungen siehe Düsseldorfer Tabelle - im Internet). Diesen evtl. durch das Jugendamt titulieren lassen. Hier bekommt man kostenlose Beratungen.