ich habe heute eine interessante Entdeckung gemacht:
Ich wollte mir ein Buch aus der Uni-Bibliothek in Göttingen ausleihen, indem es um die Rezeption (Reaktion) des Romans von Christa Wolf „Nachdenken über Christa T.“ in der DDR und der BRD geht.
Als ich nachfragte, ob man es ausleihen könnte, wurde mir gesagt, dass dies nicht möglich sei, da es für 50 Jahre nach Erscheinungsdatum vor der Öffentlichkeit ferngehalten wird.
Das war 1977 - also noch 26 Jahre!
Jetzt meine Frage: Welches Behörde und welchen Grund gibt es, die diese Art der „Literaturverweigerung“ veranlassen?
Ich denke hier ist es nicht anders, als bei Videos, Filmen und Games…
Solche Bücher sind meines Wissens nach Indizierte Bücher…
Und die stehen nur dann auf dem Index, wenn es darin etwas gibt, was gegen die allgemeine Gesellschaft ist, z.B. nicht jugendfrei, und/oder wieder der staatlichen Rechtsordnung. Z.b. seien hier nur nazistisch verwandte Runen zu nennen.
dieses Buch ist gesellschaftskritisch gewesen und richtete sich, wenn die Erinnerungen richtig sind, insbesondere gegen gesellschaftliche Verhältnisse u.a. in der damaligen DDR.
Und die hat es dann auf den Index gesetzt.
indiziert ist es nicht…
… und die Antwort auf deine Nachfrage in der Bibliothek klingt mehr als merkwürdig.
Es gibt keine Bestimmung, nach der ein Buch für einen bestimmten Zeitraum von der Öffentlichkeit fern gehalten wird.
Da es nicht von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert worden ist und auch nicht beschlagnahmt wegen Verstoßes gegen Strafrechtsvorschriften (Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung, harte Pornographie) ist, habe ich keine Erklärung für deinen Sachverhalt. Vielleicht wird es überhaupt nicht mehr verlegt, das kommt ja häufiger auch bei namhaften Autoren vor.
Gruß, bebro
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Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Ein weiterer Grund, ein Buch zu „verbieten“, wäre eine einstweilige Verfügung bzw. Unterlassungsurteil, etwa wegen Vereltzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts(Individualsphäre, Privatsphäre, Intimsphäre ect.). Als Beispiel: Klaus Manns „Mephisto“ durfte längere Zeit in der BRD nicht erscheinen, weil die Erben von Gustav Gründgens in diesem Schlüsselroman einen Angriff auf das postmortale Persönlichkeitsrecht des damals noch bekannten Schauspielers sahen. Allerdings weiß ich nicht, wann das Buch in der BRD wieder erscheinen durfte. Heutzutage kennt die Welt zwar den Film bzw. das Buch, kaum jedoch mehr den Schauspieler Gründgens.