Wann und wofür ein Makler Geld bekommt?

Allen ein liebes Hallo,

meine Frage kann ich leider nicht so gut „kurz“ beschreiben, daher hole ich mal ein bisschen aus.

Also, wir sind auf Wohnungssuche und hatten ein interressantes Angebot im Internet entdeckt. Darauf hin hatte ich mich mit dem Makler telefonisch in Verbindung gesetzt und gefragt wo das Objekt sei. Einen Termin haben wir zur Besichtigung einen Tag später vereinbart.Auf meine Frage wo sich das Objekt befinden würde, nannte er mir einen Ortsteil, der sich später! als Falsch herrausstellte. Da mir die Immobilie bekannt vorkam, bin ich auf gut Glück zu einer MIR bekannten Adresse gefahren, wo ich auch prommt eine junge Familie traf, die sich diese Immobilie anschauen wollte. Zu dieser Zeit wußte ich noch nicht, das mich genau hierhin der Makler einen Tag später bestellen würde, denn das war ein ganz anderer Ortsteil. Ich sprach mit der Familie und beschloß mit meinem Mann uns hier für diese Wohnung ebenfalls zu Bewerben.
So, nun war das Meeting mit dem Makler, an demselben Objekt wo ich schon ein Tag zuvor war. Eine Wohnungsbesichtung konnten wir nicht durchführen, da der nette Makler sich kein Zugang verschaffen konnte. Auf jegliche Fragen, konnte er uns nicht „eine“ kongrete Antwort geben.
Er wollte das wir Unterschreiben, das wir das Objekt besichtigt hätten, damit er uns die Telefonnummer der Besizerin geben könnte. Wir haben nicht unterschrieben, aber unsere Emailadresse dagelassen. Am nächsten Tag hatten wir kontakt zur Eigentümerin und stellten fest, das sie den Makler nicht beauftragt hatte. Sie hatte selber insariert und der Makler hat sich eigenständig an den derzeitigen Mieter gewand um Fotos zu machen. Die Eigentümerin sagt, sie hat ihn nicht beauftragt, aber ihm es auch nicht verwehrt.

Der arme gute Mann möchte jetzt seine 1300 Euro für seine „MAKLERTÄTIGKEIT“. Mir stellt sich jetzt die Frage was das ist?? Maklertätigkeit.

Wir hatten das Objekt auch ohne ihn im Visier.
Er hat uns weder Grundriss, Auskunft noch Besichtigung bieten können
Hat uns umsonst dahin bestellt (ein Tag Urlaub weg…)
Hat nicht im Auftrag gehandelt (naja, davon gingen wir eigentlich aber aus, das das so läuft…)

Müssen wir jetzt zahlen??? Die volle Provision??? Auf eine Antwort oder einen Tipp wäre ich jetzt sehr dankbar, den der Gute macht echt Druck. Morgen meldet er sich wieder, mit Anwalt…(wir werden da einziehen, ist aber noch nix unterschrieben)

1000 Dank und sorry das es so viel Text wurde.
Liebe Grüße
gangine

Nix zahlen
Hallo Gangine

Ein Makler ist ein Vermittler, der zwischen zwei Parteien vermittelt.
Seine Honorarforderung gründet darauf, dass er ein Geschäft im Namen
der beiden Kontrahenten zum Abschluss bringt.

So wie Du den Fall schilderst, hat der Makler dieses Geschäft nicht
vermittelt und aus meiner Sicht keinen Anspruch auf Honorar.

Leider gibt es auch viele Leute, die nachträglich den Makler umgehen
wollen, um die Provision zu sparen :frowning:

Man kann Dir hier bestimmt noch rechtlich fundierte Auskünfte
liefern. Den Forderungen des Maklers würde ich jedoch gelassen
entgegensehen.

Gruss
Heinz

kein Auftrag - keine Vermittlung - kein Objektnachweis - kein Geld.

Es scheint, dass sich wieder jemand dazwischenklemmen möchte, damit man eventuell unbedarfte Privatleute „melken“ kann.
Gerne wird dan auch noch mit dem Rechtsanwalt gedroht. Das soll einschüchtern.
Auch wird versucht, mit ellenlangen Beschuldigungen den vermeintlichen Auftraggeber schriftlich zu attackieren und hofft gleichzeitig, dass aus einer Antwort des Beschuldigten eine Zahlungsverpflichtiúng abgeleitet werden kann.

Es ist ok, wenn sich Makler um den Verkauf bemühen. Dafür erhalten diese auch eine „sehr gesunde“ Bezahlung.
Falsch ist es aber, wenn Leute, die sich einen Maklerschein bei der Gewerbeanmeldung gekauft haben und glauben, dass alles nach seiner Pfeife zu tanzen hat. Diesen Leuten muss klar die Stirn geboten werden.

Auch ich bekomme oftmals Hilferufe privater Kaufinteressenten, was in derartigen Fällen getan werden soll. Ich nehme dann mit Vollmacht dieses Kaufinteressenten Kontakt mit diesem Makler auf und regle die Angelegenheit intern.

Nebenbei vermerkt; es gibt auch Verkäufer, die einen Maklerauftrag unterschrieben haben und dieses kurz danach bitter bereuen.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com

Hallo,

unabhängig davon, ob Dein Makler durch seine Arbeitsweise sich mit Ruhm bekleckert hat oder nicht, sieht der Deutsche Mieterbund, welcher naturgemäß nicht gerade „Maklerfreundlich“ eingestellt ist, das Problem meiner Meinung nach etwas anders. Ich zitiere aus deren Homepage (http://www.mieterbund.de):

Maklerprovision

(dmb) Zwei Monatsmieten, kalt, also ohne Nebenkostenvorauszahlungen, aber zuzüglich Mehrwertsteuer, darf ein Makler als Provision verlangen. Das ist die absolute Obergrenze. Um die Provision zu verdienen, müssen nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) mindestens drei Voraussetzungen erfüllt sein:

• Wohnungssuchender und Makler müssen einen Vertrag – schriftlich oder mündlich - geschlossen haben, in dem die Maklertätigkeit und die Provision festgelegt werden. Im Streitfall muss der Makler beweisen, dass der Anspruch auf die Provision vereinbart wurde.

• Die Maklerprovision ist eine Art Erfolgshonorar. Der Wohnungssuchende muss sie nur zahlen, wenn es auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages gekommen ist.

• Dieser Mietvertrag muss durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises des Maklers abgeschlossen worden sein. Als Nachweis reicht es aus, wenn der Makler dem Wohnungsinteressenten eine Adresse nennt, unter der er eine Wohnung bekommt. Von einer Vermittlung spricht man, wenn der Makler die Mieträume zeigt, einen Besichtigungstermin durchführt usw. Entscheidend ist, dass die Maklertätigkeit ursächlich für den Abschluss des Mietvertrages geworden ist.

Auch wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf Maklerprovision, wenn der Makler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist oder wenn Wohnungsvermittler auf der einen und Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung auf der anderen Seite rechtlich und wirtschaftlich eng verflochten sind. So hat der Makler auch dann keinen Provisionsanspruch, wenn nicht er selbst, sondern sein Gehilfe die vermittelte Wohnung verwaltet (BGH III ZR 5/03). Auch wenn eine GmbH als Immobilienmaklerin auftritt, deren Geschäftsführerin Eigentümerin der Mietwohnung ist, dann kann sie keine Maklerprovision verlangen (BGH III ZR 41/03). Dagegen hat der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage (WEG-Verwalter) Anspruch auf eine Maklerprovision, wenn er eine Wohnung aus der Anlage vermittelt oder einem Interessenten nachgewiesen hat (BGH III ZR 299/02). Unter das „Provisionsverbot“ des Wohnungsvermittlungsgesetzes fällt nur der Verwalter der einzelnen Eigentümerwohnung, nicht der Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums.

Weitere Informationen in der Mieterbund-Broschüre „Geld sparen beim Umzug“, 5 Euro, bei allen örtlichen Mietervereinen oder beim DMB-Verlag, 10169 Berlin, bzw. www.mieterbund.de.

Zitat Ende. Es reicht also bereits der Nachweis der Adresse aus, um den Provisionsanspruch zu begründen.

Einen Ansatz sehe ich jedoch darin, ob eine Provision überhaupt zwischen Dir und dem Makler vereinbart wurde, was dieser zu beweisen hat.

Viel Glück!
Armin

PS: Nicht alle Makler sind böse Menschen! :wink:

Hallo,

ich Danke Euch für Eure Hilfe. Hat mir geholfen, mal von aussenstehenden die Meinung dazu zu hören.
Vielen lieben Dank
gangine