Hallo Friends,
Wann erhält eine allein erziehende Mutter mit einen 11
jährigen Kind (270 DM Kindergeld + 450 DM Unterhalt von
Exmann) Unterstützung vom Sozialamt?
Bei diesen Einkünften: grundsätzlich ja. Kommt allerdings noch drauf an, ob Du Vermögen hast. Mit einem Kind im Haushalt hast Du einen Freibetrag von 3000,- DM. Was darüber hinausgeht (Bargeld, Auto, größere Wertgegenstände, Lebensversicherungen zum Rückkaufswert) mußt Du vorrangig einsetzen. Darüber hinaus mußt Du alle anderen Möglichkeiten (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe etc.) ausgeschöpft haben.
Du wirst Sozialhilfe bekommen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens bei der Behörde. Du wirst Dich allerdings auch um einen Job bemühen müssen. Je nachdem, wie hart die Behörden es handhaben, mußt Du die Arbeitsbemühungen nachweisen und bekommst im Zweifelsfall nur das zum Leben Unerläßliche.
Wie ist es mit der Wohnung? Würde das Sozialamt die Miete
zahlen (bis wieviel DM ) Strom und die anderen Kosten auch?
Wie schon jemand erwähnte, es wird die Miete + kalten Nebenkosten gezahlt, STrom ist im Regelsatz enthalten. Die Mietobergrenzen sind regional unterschiedlich, das legen die Gemeinden selbst fest, die Richtwerte gehen sind zumeist an die Zahlen im WoGG angelehnt.
Muss ich erst zum Sozialamt gehen und alles beantragen, und
dann alleine eine Wohnung suchen? Bis wieviel darf die Wohnung
kosten?
Ich würde erstmal mit allen Unterlagen zum Amt gehen. Dann mußt Du, was die Wohnung angeht, Mietangebote einholen und die dem Sozialamt vorlegen. Dort wird dann geguckt, ob die Wohnung angemietet werden darf. Wichtig ist, daß Du keinen Mietvertrag ohne „Absegnung“ vom Amt unterschreibst. Denn sonst bleibst Du nachher auf den Umzugsneben- und Umzugsfolgekosten hängen (Mietsicherheit, Renovierung…).
(bis 500 DM )
siehe oben, für 2 Personen möglicherweise mehr. Auf jeden Fall kann Dir das nur das für Dich zuständige Amt sagen. Wenn Du in eine andere Gemeinde / Kreis / Stadt ziehen willst, erkundige Dich rechtzeitig nach den Mietobergrenzen und danach, ob für einen solchen Umzug überhaupt ein sozialhilferechtlicher Bedarf anerkannt wird.
Wie ist es mit der Krankenversicherung, muss ich das selber
zahlen? Bitte helft mir!
Wurde auch schon einiges zu geschrieben, Du solltest auf jeden Fall versuchen in der gesetzlichen zu bleiben bzw. hineinzukommen, falls Du bisher über Deinen Mann versichert warst. Die Kosten dafür übernimmt auch das Sozialamt.
Gruß,
Fabienne