Wann Unterstützung vom Sosialamt?

Hallo

Wann erhält eine allein erziehende Mutter mit einen 11 jährigen Kind (270 DM Kindergeld + 450 DM Unterhalt von Exmann) Unterstützung vom Sozialamt?

Wie ist es mit der Wohnung? Würde das Sozialamt die Miete zahlen (bis wieviel DM ) Strom und die anderen Kosten auch?

Muss ich erst zum Sozialamt gehen und alles beantragen, und dann alleine eine Wohnung suchen? Bis wieviel darf die Wohnung kosten?
(bis 500 DM )?

Wie ist es mit der Krankenversicherung, muss ich das selber zahlen? Bitte helft mir!

Danke F.

Hallo

Hallo,

Wann erhält eine allein erziehende Mutter mit einen 11
jährigen Kind (270 DM Kindergeld + 450 DM Unterhalt von
Exmann) Unterstützung vom Sozialamt?

Ja! Du liegst deutlich unter den Regelsätzen

Wie ist es mit der Wohnung? Würde das Sozialamt die Miete
zahlen (bis wieviel DM ) Strom und die anderen Kosten auch?

Es werden angemessene Wohnkosten getragen ( Kaltmiete, Nebenkosten) Stromkosten werden nicht berücksichtigt.

Muss ich erst zum Sozialamt gehen und alles beantragen, und
dann alleine eine Wohnung suchen? Bis wieviel darf die Wohnung
kosten?
(bis 500 DM )?

Dringenst und schnell zum Sozialamt gehen.
In fast jedem Ort gibt es Vereine oder Institutionen die einem weiterhelfen. Erkundigen, hingehen und sich beraten lassen. Fast alle Bescheide des Sozialamtes haben Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben.
Wohnungen kann man über das Wohnungsamt vermittelt bekommen.

Wie ist es mit der Krankenversicherung, muss ich das selber
zahlen? Bitte helft mir!

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wenn Du keine Leistungen vom Arbeitgeber erhältst, kannst Du dich innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse weiterversichern.
Wenn Du nicht Krankenversichert bist hast Du Anspruch auf Krankenhilfe durch das Sozialamt nach § 37 Bundessozialhilfegesetz. Bevor Du einen Arzt aufsuchst musst Du allerdings beim Arzt vorsprechen

Grüße
Michael

Danke F.

Hi, was die Krankenversicherung betrifft, würde ich mich nicht gesetzlich weiterversichern, weil du über die Krankenhilfe vom Sozialamt beim Arzt lieber gesehen wirst, dann gibt es keine Budget regelungen und Beschränkungen, du bekommst dann jedes Hustenmittel usw umsonst ohne Zuzahlungen und der Arzt jubiliert, weil d fast keinen Beschränkungen in der Verordnungweise unterlegen ist und er bekommt mehr als von den Krankenkassen,
Ich würde zecks Beratung bei einem Sozialverband vorsprechen und beitreten, die kämpfen für dich wenns sein muß mit eigenen Rechtsanwälten ( Sozialvérband z.B:smile: dieser Beitrag wird auch noch von den Sozialämtern übernommen auf Antrag.
( Übrigens , sollten sich n paar Mark anhäufen, kann man ein Konto auf den Namen eines Freundes einrichten mit voller Verfügungsberechtigung nur für dich bei vielen Banken)
Tschüß

( Übrigens , sollten sich n paar Mark anhäufen, kann man ein
Konto auf den Namen eines Freundes einrichten mit voller
Verfügungsberechtigung nur für dich bei vielen Banken)
Tschüß

wegen solch blöder tricks haben viele leute, denen es wirklich
schlechtgeht, umso mehr probleme.

ähbäh.

Aber Hallo,

Sozialhilfe ist dazu gedacht, jemand, der sich wirklich in einer Notlage befindet zu helfen. Dabei soll die Hilfe nach Möglichkeit so ausgerichtet sein, dass der/die Hilfesuchende den Weg in ein leben ohne Sozialhilfe findet. Und was die paar Mark anbelangt, mal nebenbei etwas zu horten, aber die Allgemeinheit in Anspruch zu nehmen, ist Dein rat wirklich ein jener, der dazu führt, dass darüber diskutiert wird, dass „Sozialhilfeempfänger zuviel geld haben und den Staat betrügen“, weil einige wenige solche Ratschläge erteilen oder i n einem Mittagsmagazin der Öffentlichkeit erklären, wie dumm der Rest der Welt ist, dass man doch vom Sozialamt leben kann. Bitte gib seriöse Ratschläge.
Ich gebe keine ratschläge, weil die Hilfesuchende sich an die Behörden wenden muss und dort ihr Anliegen mit allen persönlichen Umständen vortragen kann und dann wird entschieden.

Gruss Günter

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Aufruf zum Rechtsbruch??? (Hallo MOD: aufpassen)

( Übrigens , sollten sich n paar Mark anhäufen, kann man ein
Konto auf den Namen eines Freundes einrichten mit voller
Verfügungsberechtigung nur für dich bei vielen Banken)
Tschüß

Tach,
Was ist denn das hier?
Ein Aufruf zum Rechtsbruch?
Komisch, dass immer mehr Leute sagen, Sozialhifeempfängern geht es zu gut, wenn dann solche „Tipps“ gegeben werden.

Sollten solche Postings nicht vom MOD zumindest kommentiert werden?
Sozialhilfebetrug ist eine Straftat und der Aufruf zu einer Straftat …

Gruß
HaWeThie

Hi Aaron,

das ist der dämlichste Vorschlag, den ich in dieser Richtung je gehört habe.
Das mag sein, daß die Ärzte sich „freuen“, wenn sie Patienten mit so einem Freifahrtsschein bekommen. Die Frage ist, ob dem Hilfeempfänger damit geholfen wäre. Denn wenn sich herausstellt, daß Hilfe zur Krankheit in Anspruch genommen werden muß, weil man die andere Möglichkeit aufgrund eines so dämlichen Vorschlages nicht ausgenutzt hat (Selbsthilfevorrang!), dann ist der Hilfeempfänger kostenersatzpflichtig. Und was das für einen Hilfeempfänger heißt, kannste Dir vielleicht lebhaft vorstellen, besonders wenn der Arzt so freudig Geld verpulvert wie Du es hier andeutest.

Gruß,
FAbienne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

In fast jedem Ort gibt es Vereine oder Institutionen die einem
weiterhelfen. Erkundigen, hingehen und sich beraten lassen.
Fast alle Bescheide des Sozialamtes haben Abweichungen von den
gesetzlichen Vorgaben.

Wenn sie das haben, sind sie rechtswidrig.
Ich nehme an, Du meinst, daß sie untereinander Abweichungen haben und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die nämlich in vielen Dingen einen Ermessensspielraum lassen oder überhaupt nicht klar ausgedrückt sind.

Gruß,
Fabienne

Hallo Friends,

Wann erhält eine allein erziehende Mutter mit einen 11
jährigen Kind (270 DM Kindergeld + 450 DM Unterhalt von
Exmann) Unterstützung vom Sozialamt?

Bei diesen Einkünften: grundsätzlich ja. Kommt allerdings noch drauf an, ob Du Vermögen hast. Mit einem Kind im Haushalt hast Du einen Freibetrag von 3000,- DM. Was darüber hinausgeht (Bargeld, Auto, größere Wertgegenstände, Lebensversicherungen zum Rückkaufswert) mußt Du vorrangig einsetzen. Darüber hinaus mußt Du alle anderen Möglichkeiten (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe etc.) ausgeschöpft haben.
Du wirst Sozialhilfe bekommen ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens bei der Behörde. Du wirst Dich allerdings auch um einen Job bemühen müssen. Je nachdem, wie hart die Behörden es handhaben, mußt Du die Arbeitsbemühungen nachweisen und bekommst im Zweifelsfall nur das zum Leben Unerläßliche.

Wie ist es mit der Wohnung? Würde das Sozialamt die Miete
zahlen (bis wieviel DM ) Strom und die anderen Kosten auch?

Wie schon jemand erwähnte, es wird die Miete + kalten Nebenkosten gezahlt, STrom ist im Regelsatz enthalten. Die Mietobergrenzen sind regional unterschiedlich, das legen die Gemeinden selbst fest, die Richtwerte gehen sind zumeist an die Zahlen im WoGG angelehnt.

Muss ich erst zum Sozialamt gehen und alles beantragen, und
dann alleine eine Wohnung suchen? Bis wieviel darf die Wohnung
kosten?

Ich würde erstmal mit allen Unterlagen zum Amt gehen. Dann mußt Du, was die Wohnung angeht, Mietangebote einholen und die dem Sozialamt vorlegen. Dort wird dann geguckt, ob die Wohnung angemietet werden darf. Wichtig ist, daß Du keinen Mietvertrag ohne „Absegnung“ vom Amt unterschreibst. Denn sonst bleibst Du nachher auf den Umzugsneben- und Umzugsfolgekosten hängen (Mietsicherheit, Renovierung…).

(bis 500 DM )

siehe oben, für 2 Personen möglicherweise mehr. Auf jeden Fall kann Dir das nur das für Dich zuständige Amt sagen. Wenn Du in eine andere Gemeinde / Kreis / Stadt ziehen willst, erkundige Dich rechtzeitig nach den Mietobergrenzen und danach, ob für einen solchen Umzug überhaupt ein sozialhilferechtlicher Bedarf anerkannt wird.

Wie ist es mit der Krankenversicherung, muss ich das selber
zahlen? Bitte helft mir!

Wurde auch schon einiges zu geschrieben, Du solltest auf jeden Fall versuchen in der gesetzlichen zu bleiben bzw. hineinzukommen, falls Du bisher über Deinen Mann versichert warst. Die Kosten dafür übernimmt auch das Sozialamt.

Gruß,
Fabienne

Hallo,

Wenn sie das haben, sind sie rechtswidrig.
Ich nehme an, Du meinst, daß sie untereinander Abweichungen
haben und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die
nämlich in vielen Dingen einen Ermessensspielraum lassen oder
überhaupt nicht klar ausgedrückt sind.

Du hast recht, diese Bescheide sind rechtswidrig und wenn ich das schreibe, mein ich das auch. Ich meine nicht nur die Abweichungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

Gruß
Michael

Gruß,
Fabienne

Hallo Michael,

Du hast recht, diese Bescheide sind rechtswidrig und wenn ich
das schreibe, mein ich das auch. Ich meine nicht nur die
Abweichungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

ja, heftig, aber es passiert immer wieder.
Leider gibt es eine solche Einrichtung wie die, in der ich arbeite, nur in insgesamt 4 Bundesländern. Aber auch andere Stellen müßten Bescheide überprüfen können. Eigentlich kann man immer nur sagen: gegen jeden Bescheid müßte man pro forma erstmal Widerspruch erheben. Die Erfahrung sagt, daß nämlich grundsätzlich beim Erstantrag unter dem Aspekt geprüft wird „wie kann ich es verhindern, zahlen zu müssen“ statt unter dem Aspekt „steht dem Antragsteller Geld zu?“. Ich hab auch mal im Sozialamt hospitiert und nicht mal in meiner Anwesenheit, obwohl die wußten, woher ich komme, haben die das unterlassen.

Gruß,
Fabienne

Auch Hallo !
Warum arbeitest du denn nicht ?
fragt
Heidi