Guten Tag,
nach Mutterschutz bis Anfang Januar 2008 und anschließender Elternzeit von 21 Monaten wird die AG nun ihren Arbeitsvertrag kündigen. Was passiert (rechtlich) mit dem Resturlaub aus 2007?
Vielen Dank für Antworten!
§ 17 (2) BEEG
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…
Antwort:
Mit Ende des 2. Kalenderjahres nach Ende der Elternzeit
VG
EK
Hmm, bin mir nicht sicher aber hier ein Urteil des BAG das etwas anderes sagt,
BAG – Urteil vom 20.05.2008, Aktenzeichen: 9 AZR 219/07
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Leitsatz: Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs. 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.
Rechtsgebiete: GG, BEEG, BErzGG, BGB, BUrlG, ZPO, Manteltarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Meister in der Bekleidungsindustrie in Westfalen
Vorschriften: EG Art. 234
Richtlinie 2003/88/EG Art. 7
Richtlinie 96/34/EG
Vereinbarung der europäischen Sozialpartner über Elternurlaub vom 14. Dezember 1995 Paragraph 2
Richtlinie 76/207/EWG idF der Richtlinie 2002/73/EG Art. 2
GG Art. 3
BEEG § 17
BEEG § 27
BErzGG § 17
BGB § 242
BGB § 286
BGB § 288
BUrlG § 1
BUrlG § 3
BUrlG § 4
BUrlG § 5
BUrlG § 7
BUrlG § 11
BUrlG § 13
ZPO § 269
ZPO § 308
Stichworte: Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit
Verfahrensgang: ArbG Rheine, 3 Ca 78/06 vom 23.05.2006
LAG Hamm, 18 Sa 997/06 vom 17.01.2007
Grüßle Nero
Hallo,
nö, das BAG sagt, dass bei MEHREREN Elternzeiten der Verfall nicht mitten in der 2. Elternzeit eintritt, sondern „Elternzeit“ dann eben „Elternzeiten“ meint und der Verfall erst nach dem Ende der letzten Elternzeit eintritt, also das Gesetz abweichend vom Wortlaut zu Gunsten der Mutter ausgelegt wird.
Hast du im Fall etwas von mehreren Elternzeiten gelesen?
VG
EK