Wann verfällt ein Besitzanspruch?

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand dazu was sagen:
Mal angenommen:
Person X zieht in eine Mietswohnung ein und hat noch keine Küche.
Die Person Y, die vorher in der Wohnung gewohnt hat, hatte einen Herd den Person X gerne kaufen würde. Der Bruder von Person Y möchte den Herd für viel zu viel Geld verkaufen. Das möchte Person X natürlich nicht. Nun lässt der Bruder von Person Y den Herd aber über ein halbes Jahr im angrenzenden Schuppen des Hauses stehen und holt ihn nicht ab.
Kann Person X den Herd nun ohne Zustimmung des Bruders verkaufen?
Oder hat der Bruder noch irgendwelche Besitzansprüche?
Danke

Hallo,

leider ist die Frage aus dem dargestellten Sachverhalt nicht konkret zu beantworten, da entscheidende Punkte fehlen.

Benannt sind drei Personen:
X ist neuer Mieter der Wohnung
Y ist alter Mieter der Wohnung und Eigentümer des Herdes.
Bruder von Y ist Bruder von Y und sonst?

Bevor die Frage, ob X den Herd verkaufen/benutzen darf geklärt werden kann, muss berichtet werden, was der Bruder von Y mit der Sache zu tun hat. Aus der Eigenschaft als Bruder von Y leitet sich weder Eigentum am Herd noch irgendein Besitzrecht ab. Da muss also noch etwas passiert sein.

Aber ganz unabhängig von der Konstellation kann vielleicht folgender allgemeiner HInweis hilfreich sein.
Der Eigentümer eines Sache (hier Herd) kann damit im Prinzip machen, was er möchte, auch die Sache irgendwo stehen lassen. Dritte können an dieser Sache nur dann Eigentum erlangen, wenn sie sie entweder im Eigenbesitz haben (dazu müsste der Herd in der Küche stehen) und nach den Regeln des BGB ersitzen (u.a. Frist zehn Jahre) oder indem sie die Sache, an denen jemand das Eigentum aufgegeben hat, als eigene an sich nehmen. Auch für die Eigentumsaufgabe werden hohe Voraussetungen aufgestellt, die hier nach einem halben Jahr sicherlich nicht erfüllt sind.

Wird die o.g. Frage nach der Person des Bruders von Y beantwortet, kann vielleicht weiter geholfen werden. Ebenso sollte man natürlich wissen, wem der Schuppen „gehört“, also ob der mitvermietet ist und damit im Besitz von X ist oder ob er im Besitz von jemand anderem (bspw. dem Eigentümer der Mietsache) ist.

Gruß

Ewurscht