Liebe wer-weiss-was Besucher,
ich habe eben erfahren, das mein Opa in Italien mehrere Grundstücke hatte, die nach seinem Tod nicht mehr benutzt worden sind. Mein Onkel erzählt das er und mein Vater zu klein waren und das Opa vielleicht keine Papiere für die Grundstücke hatte wir reden von 1950. Gäbe es eine Möglichkeit an den Grundstücken ran zu kommen? Wie wir sehen sind sie unbenutzt…
Zum zweiten gibt es noch die Erbschaft meines Uhropa.
Als er verstorben ist war meine Oma und Opa schon verstorben. die anderen zwei Geschwister haben sich die ganzen Grundstücke durch zwei geteilt ohne zu denken das der Pflichtanteil meiner Oma an meinem Vater und Onkel gehen sollte.
Nach 50 Jahren gibt es noch eine Möglichkeit etwas anzufechten?
Das Erbrecht verjährt nicht. Die Ermittlung der Grundstücke in Italien müsste entweder dort vor Ort oder durch einen zu beauftragenden Notar, Anwalt oder ähnliches erfolgen. Sie hat nur Sinn, wenn der ermittelnde Erbe einen Erbschein besitzt, der ihn als Erbe ausweist (erhältlich beim Nachlaßgericht/Amtsgericht des letzten Wohnsitzes oder über einen Notar).
Die Erbfolge nach dem Uropa ergibt sich ebenfalls aus einem Erbschein. Dieser wird benötigt worden sein bei der Grundstücksangelegenheit, die die Geschwister seinerzeit betrieben haben (beim örtlich zuständigen Grundbuchamt wird dieser Erbschein vorliegen). Dort wird sich auch ermitteln lassen, wie es zu der Übertragung gekommen ist. Ein Übergehen von Miterben, die im Erbschein mit ausgewiesen sind, ist nicht möglich, da der Notar und das Grundbuchamt aufpassen. Ich würde diese Nachforschungen nicht als Laie durchführen, sondern sie einem Notar oder Anwalt übertragen. Wenn Fragen offen geblieben sind, fragen Sie gern erneut (unter Wiederholung des Vorganges).
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.352 Tagen 1.651 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)
hallo, da die sache in italien ist kann ich dir nichts sagen in deutschland verfällt alles nach 30 jahren.
m.f.g.
pete