Wann verfallen Ansprüche auf Abfindung?

Hallo,

angenommen man erfährt heute von einem Fall, bei dem Jemanden nach langer Betriebszugehörigkeit ( 35 Jahre ) ohne Abfindung gekündigt wurde.

Die Kündigung erfolgte nach subjektiver Einschätzung altersbedingt - der Mitarbeiter kam angeblich mit einigen Neuerungen nicht mit, wurde in der Firma hin-und herverschoben, wurde krank…
Der Mitarbeiter wurde dann überredet,  „freiwillig“ zu kündigen - er würde sowieso keinen Spaß mehr an der Arbeit haben…

Und das tat er dann auch… das Ganze ohne Abfindung.

Diese ganze Aktion ist angedacht vor ca. 5 Jahren passiert.

Hätte dem Mitarbeiter generell ein Abfindung zugestanden?

Wenn ja, wann verjähren solche Ansprüche?

Gruß

Hummel

Hallo,

Hallo,

angenommen man erfährt heute von einem Fall, bei dem Jemanden
nach langer Betriebszugehörigkeit ( 35 Jahre ) ohne Abfindung
gekündigt wurde.

Sowas kommt öfter vor, als man denkt

Die Kündigung erfolgte nach subjektiver Einschätzung
altersbedingt - der Mitarbeiter kam angeblich mit einigen
Neuerungen nicht mit, wurde in der Firma hin-und
herverschoben, wurde krank…
Der Mitarbeiter wurde dann überredet,  „freiwillig“ zu
kündigen - er würde sowieso keinen Spaß mehr an der Arbeit
haben…

Wieso läßt er sich „überreden“ ? Dieser erwachsene Mensch kommt nicht auf die Idee, mal vor dieser Kündigung jemanden zu fragen, der Ahnung hat ?
Er kommt nicht auf die Idee, daß man sich mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutz` oder einer privaten Rechtsschutzversicherung auch wehren könnte ???

Und das tat er dann auch… das Ganze ohne Abfindung.

Das ist die gesetzliche Regel, wenn man sich nicht wehrt.

Diese ganze Aktion ist angedacht vor ca. 5 Jahren passiert.

Dann ist die längstmögliche Verjährungsfrist des § 195 BGB von 3 Jahren wohl abgelaufen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Hätte dem Mitarbeiter generell ein Abfindung zugestanden?

Nein, entgegen vieler Legenden gibt es bei Kündigung - egal aus welchem Grund - kein automatisches Recht auf Abfindung. Diese muß ausverhandelt werden - zB vor dem Arbeitsgericht. Eine Ausnahme ist ein Sozialplan nach § 112a BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__112a.html
Einen Sozialplan gibt es aber nur dann, wenn es in dem Betrieb einen BR gibt.
Eine andere Ausnahme wäre eine Regelung nach § 1a KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html

Wenn ja, wann verjähren solche Ansprüche?

Gruß

Hummel

Es gibt in Deutschland kein generelles Recht auf eine Abfindung. In ein paar wenigen Sonderfällen werden vertragliche oder tarifliche Abfindungen vereinbart, doch das kommt nur selten vor.

a) Wenn einem Arbeitnehmer unrechtmäßig gekündigt wurde, hat dieser die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen, die dann vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird. Frist: 21Tage nach Zugang der Kündigung.

b) In Ihrer Beschreibung steht jedoch, dass der besagte Arbeitnehmer selber, freiwillig gekündigt hat. In diesem Fall steht ihm sowieso keinerlei Abfindung zu, denn wenn er mit der Kündigung seinen freien Willen umsetzt und seiner freien Lebensgestaltung nach geht, ist das eine private Angelegenheit, mit der der Arbeitnehmer nichts zu tun hat.

Und für den Fall, dass da jetzt jemand auf die Idee kommt, man könnte auf geistige Unzurechnungsfähigkeit plädieren, sich nachträglich entmündigen lassen um dann eine Ungültigkeit der Eigenkündigung einzuklagen, das halte ich für so gut wie unmöglich, nach fünf Jahren.