Hallo,
Hallo,
angenommen man erfährt heute von einem Fall, bei dem Jemanden
nach langer Betriebszugehörigkeit ( 35 Jahre ) ohne Abfindung
gekündigt wurde.
Sowas kommt öfter vor, als man denkt
Die Kündigung erfolgte nach subjektiver Einschätzung
altersbedingt - der Mitarbeiter kam angeblich mit einigen
Neuerungen nicht mit, wurde in der Firma hin-und
herverschoben, wurde krank…
Der Mitarbeiter wurde dann überredet, „freiwillig“ zu
kündigen - er würde sowieso keinen Spaß mehr an der Arbeit
haben…
Wieso läßt er sich „überreden“ ? Dieser erwachsene Mensch kommt nicht auf die Idee, mal vor dieser Kündigung jemanden zu fragen, der Ahnung hat ?
Er kommt nicht auf die Idee, daß man sich mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutz` oder einer privaten Rechtsschutzversicherung auch wehren könnte ???
Und das tat er dann auch… das Ganze ohne Abfindung.
Das ist die gesetzliche Regel, wenn man sich nicht wehrt.
Diese ganze Aktion ist angedacht vor ca. 5 Jahren passiert.
Dann ist die längstmögliche Verjährungsfrist des § 195 BGB von 3 Jahren wohl abgelaufen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
Hätte dem Mitarbeiter generell ein Abfindung zugestanden?
Nein, entgegen vieler Legenden gibt es bei Kündigung - egal aus welchem Grund - kein automatisches Recht auf Abfindung. Diese muß ausverhandelt werden - zB vor dem Arbeitsgericht. Eine Ausnahme ist ein Sozialplan nach § 112a BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__112a.html
Einen Sozialplan gibt es aber nur dann, wenn es in dem Betrieb einen BR gibt.
Eine andere Ausnahme wäre eine Regelung nach § 1a KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html
Wenn ja, wann verjähren solche Ansprüche?
Gruß
Hummel