Wann verfallen IHK-Beiträge?

Hallo,
ich habe bis 3.2005 ein Geschäft in Berlin geführt. Heute bekomme ich von der IHK eine Beitragsbescheid aus den Jahren 2002 und 2003 über insgesamt knapp 400EUR.

  1. Laut meiner Recherche ist das verjährt?!
  2. Wie verhalte ich mich nun?
  3. Muss das gezahlt werden?
    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, da ich recht Ratlos bin über diese Forderung.

Hallo Andreas,
ich rate dir, dich direkt an den zuständigen Sachbearbeiter der IHK zu wenden.
Frage ihn, auf welcher Basis die Forderungen bestehen mit der Bitte, dies mit den entsprechenden Regelungen (Satzung … ) schriftlich zu belegen. Wenn seine „Beweise“ nicht hieb- und stichfest sind, kannst du entsprechend argumentieren.

Gruß, Frank

Hallo,
ich habe bis 3.2005 ein Geschäft in Berlin geführt. Heute
bekomme ich von der IHK eine Beitragsbescheid aus den Jahren
2002 und 2003 über insgesamt knapp 400EUR.

  1. Laut meiner Recherche ist das verjährt?!
  2. Wie verhalte ich mich nun?
  3. Muss das gezahlt werden?
    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, da ich recht Ratlos bin

Hallo,

ist das Gewerbe abgemeldet? Wenn ja, dann hätte die IHK schon längst reagieren müssen. Im Übrigen sind meines Wissens die Beiträge nach 4 Jahren verjährt.
Haben Sie einen Rechtschutz, wenn ja einfach fragen kosten normaler Weise nichts.

Mfg
Peter

über diese Forderung.

Hallo Andreas,

ich hab leider keine Ahnung ueber die Verjaehrungsfristen bei IHK Beitraegen.

Wenn Du der Meinung bist, dass dies verjaehrt ist, wuerde ich unter angabe der Verjaehrungsfrist sowie der Rechtsgrundlage schriftlich widersprechen.

Z.B.:"Ihrer Forderung vom … widerspreche ich hiermit ausdruecklich. Aufgrund BGB/HGB/Ihrer Geschaeftsordnung vom …, Paragraph … ff. ist Ihr anspruch verjaehrt … "

(Sorry, meine Tastatur hat keine Umlaute und auch kein Paragraphen-Symbol)

Ich denke nicht, dass es gut ist, einfach nichts zu machen. Denn mit Stillschweigen wurdest Du die Annahme des Gebuehrenbescheids signalisieren.

Gruesse
Charly

Hallo Andreas!

Ich habe mal in die Beitragsinfos einer IHK geschaut, dort steht:
Zur Verjährung von IHK-Beiträgen verweisen wir auf die einschlägigen Paragraphen der Abgabenordnung:
* Festsetzungsverjährung: § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO - vier Jahre.Vgl. hierzu auch § 170 AO: Beginn der Festsetzungsfrist = mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.Vgl. § 171 AO - geänderter Grundlagenbescheid.
* Zahlungsverjährung: §§ 228 - 232 AO - fünf Jahre.

Meines Erachtens sind damit die Bedingungen der Festsetzungsverjährung erfüllt und der Anspruch wäre verjährt, sofern es nicht schon früher eine Geltendmachung der IHK gegeben hat. Ist aber nur meine persönliche Meinung. Um wirklich sicher zu gehen würde ich Dir dringend raten bei einem Anwalt oder Steuerberater nachzufragen um dann entsprechend auf die Forderung reagieren zu können.

LG Silke

Hallo,

dazu kann ich nichts sagen, weil ich bei der IHK nur als Prüfer tätig bin, d.h. als Unternehmensvertreter einem Prüfungsausschuss der IHK angehöre.

Mit freundlichen Grüßen

das-radar

Hallo Andreas,

ich habe bei der IHK ledigliche einen Studiengang zum Technischen Betriebswirt gemacht und kann Dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß aus München
Ralph

Ich arbeite recht eng mit der IHK zusammen und in diesem Zusammenhang müsste man erstmal feststellen, ob es eine Vorauszahlung ist oder eine korrigierte Abrechnung. Bei einer Vorauszahlung kann die Verjährung durchaus eingetreten sein. Bei einer Abrechnung sind die Gewerbeerträge erst jetzt übermittelt wurden. Dann liegt keine Verjährung vor.