Hallo Alle,
ich würde gerne wissen wann Rechnungen für Dienstleistungen vefallen, oder ob sie überhaupt verfallen?
Also nach wieviel Jahren, Monaten Tagen?
Und was benötigt der Aussteller vom Schuldner der Rechnung damit diese berechtigt/gültig ist?
Dank im Vorraus;
mfG Exxa
Hallo,
meines Wissens nach verfallen Rechnungen nach 3 Jahren.(neues Recht) Erwirkt der Rechnungssteller wegen nicht bezahlter Rechnung inzwischen einen vollstreckbaren Titel beim Gericht, wird die normale Verjährung unterbrochen und es läuft die Verjährungsfrist des Schuldtitels, die nun 30 Jahre beträgt.
Grüße Frank
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Hallo,
ich würde gerne wissen wann Rechnungen für Dienstleistungen
vefallen, oder ob sie überhaupt verfallen?
Nun, wann und ob Rechnungen verfallen, kann ich Dir nicht sagen. Aber wenn Du den Anspruch des Gläubigers meinst, der mit der Rechnung geltend gemacht wird, dann wurde Dir schon zutreffend die 3-jährige Verjährungsfrist gesagt (so es sich nicht um besondere Ansprüche handelt, die ausnahmsweise anderen Verjährungsregelungen unterliegen).
Also nach wieviel Jahren, Monaten Tagen?
s.o.
Und was benötigt der Aussteller vom Schuldner der Rechnung
damit diese berechtigt/gültig ist?
Kommt drauf an, was Du mit „berechtigt/gültig“ meinst? Der Anspruch des Gläubigers besteht aufgrund des Vetrages, eine Rechnung ist hierfür eine Voraussetzung.
Wenn Du aber fragst, wann eine Rechnung als solche (also unabhängig vom Anspruch, rein auf die Brauchbarkeit des Dokuments selbst bezogen) den hierfür bestehenden Anforderungen genügt, guckts Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Gruß
Dea
Nun, wann und ob Rechnungen verfallen, kann ich Dir nicht
sagen.
Das hängt wohl von der Qualität des Papiers ab und davon, wo - insbesondere unter welchen Lichteinflüssen - es aufbewahrt wird.
Levay
Hallo!
Nun, wann und ob Rechnungen verfallen, kann ich Dir nicht
sagen.
Das hängt wohl von der Qualität des Papiers ab und davon, wo -
insbesondere unter welchen Lichteinflüssen - es aufbewahrt
wird.
Ich kann mich an Zeiten erinnern - gar nicht lange her -, als Unternehmer den Betriebsprüfern rollenweise schneeweißes Thermopapier untergejubelt haben mit der treuherzigen Aussage, das wären Rechnungen und Nachweise für all die Betriebsausgaben, aber leider, leider ist alles verblasst. Wenn der Prüfer dann mangels Nachweis die Besteuerungsgrundlagen geschätzt (§ 162 AO, § 184 öBAO) und seine Kalkulation für die Steuerbemessung vorgelegt hat, ist meist der Unternehmer erblasst.
Grüße, Peter