Wann verjähren Ansprüche des ehemaligen Vermieters

Ich habe bis 1.1,2006 zur Miete gewohnt und hatte dafür eine Kaution hinterlegt. Dazu wurde ein Sparbuch auf meinen Namen ausgestellt und dem damaligen Vermieter ausgehändigt.

Nach dem Auszug gab es Stress, er wollte die Kaution nicht freigeben. Wir bekamen Post vom Anwalt, schalteten ebenfalls einen Anwalt ein und hörten danach (Mitte 2006) nichts mehr vom Vermieter. Das Geld liegt immer noch auf der Bank, eine Freigabe des Sparbuchs gab es nicht.

Ist der Anspruch des Vermieters inzwischen verjährt? Kann ich das Sparbuch einfordern?

Oder ohne Spabuch das Konto auflösen?

HALLO,

also,so weit ich weiss sind die Nebenkosten verjährt, wenn der VM was haben will,aber er MUSS die Kaution rausrücken…

lisa

Hallo Märzentchen,
aus meiner Sicht hätte der Vermieter spätestens zum 31. 12. 2008 - abhängig von seinem Abrechnungsjahr - mit Kalenderjahr oder Rumpfjahr - seine Ansprüche anmelden müssen.

Fordern Sie das Sparbuch beim Vermieter zur Auflösung an.

Ich wünsche Gutes Gelingen

Hallo,

aus meiner Sicht ist der Anspruch verjährt. Fordern Sie Ihren ehemaligen Vermieter auf (vielleicht auch mit Hilfe Ihres Anwaltes), Ihnen das Sparbuch, innerhalb 2 Wochen, zuzusenden. Sollte er dies nicht tun, gehen Sie zur Bank und lassen Sie sich dort beraten, wie Sie an das Geld kommen.

MfG Petra Kunze

Ich habe bis 1.1,2006 zur Miete gewohnt und hatte dafür eine.
Kaution hinterlegt. Dazu wurde ein Sparbuch auf meinen Namen
ausgestellt und dem damaligen Vermieter ausgehändigt.

Nach dem Auszug gab es Stress, er wollte die Kaution nicht
freigeben. Wir bekamen Post vom Anwalt, schalteten ebenfalls
einen Anwalt ein und hörten danach (Mitte 2006) nichts mehr
vom Vermieter. Das Geld liegt immer noch auf der Bank, eine
Freigabe des Sparbuchs gab es nicht.

Ist der Anspruch des Vermieters inzwischen verjährt? Kann ich
das Sparbuch einfordern?

Oder ohne Spabuch das Konto auflösen?

Hallo Maerzentchen,

setzen Sie sich noch mal mit Ihrem RA in Verbindung und klären die Sache mit dem ab. Meines Achtens gilt hier die 2-jährige Verjährungszeit.

Die Kaution dient exclusiv nur zur Absicherung des Mietzinses wie das so schön heißt.
Wenn Ihr früherer V. das anders auslegt, dann ist das Betrug bzw. Erpressung.

Ist das ein Kautionssparbuch oder ein normales Sparbuch.

Wenn das ein normales Sparbuch ist, dann gehen Sie zur Bank und reden mit denen.
Ich hatte den Fall, dass ich ein Sparbuch geerbt hatte, das aber verloren gegangen war. Die Bank löschte das Konto und ich bekam mein Geld.

BG
hardy

Wenn der Vermieter die Einbehaltung/Sperrung nicht ausreichend begründet hat, ist sein Einspruch in der Tat schnell „verjährt“. Sogar innerhalb weniger Monate.

Einen Fall für Deinen Anwalt. Am Besten kurz Nachfragen, ob Klage einegreicht werden soll. Das sollte in der Regel zunächt keine Kosten verursachen. Klageeinreichung natürlich dann schon.

Wichtig bei einem Eigentümerwechsel ist sogar ggfs. der neue Eigentümer verantwortlich, siehe auch hier:
http://www.immo-magazin.de/mietrecht-bei-mietkaution…

Interessant wäre zu wissen, warum es denn „Stress“ gab? Das ist zu allgemein gefragt - es muß ja eine Grundlage für die Rechtsstreitigkeiten geben.

Beste Grüße!