Wann verjähren Ansprüche von ehemaligen VM?

Hallo,

ein ehemaliger VM möchte von seinem ehemaligem Mieter eine Nebenkostennachzahlung i. H. v. 500 € erhalten und darüber hinaus sagt er, dass die Miete von April 2004 nicht überwiesen wurde.

Darf der VM diese Kosten jetzt noch in Rechnung stellen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo Jerry,

dazu müsste man natürlich wissen, wann der Auszug war, bzw. welcher Abrechnungszeitraum für die NK angegeben wird. Sonst wird es schwer mit antworten.

Bezüglich der nicht überwiesenen Miete: Stimmt das denn? Und von welchem Jahr sprichst du? 2005?

Gruß
Nita

Hallo,

ein Mietrückstand ist auf keinen Fall verjährt. Der Rückstand vom April 2004 verjährt erst zum 31.12.2007. Und Nebenkosten aus 2004 eben auch noch nicht. Sie müssen bis spätestens 31.12.2005 für 2004 gefordert werden ( § 556 Abs 3 Satz 2 u. 3 BGB)

Grüsse Günter

ein ehemaliger VM möchte von seinem ehemaligem Mieter eine
Nebenkostennachzahlung i. H. v. 500 € erhalten und darüber
hinaus sagt er, dass die Miete von April 2004 nicht überwiesen
wurde.

Darf der VM diese Kosten jetzt noch in Rechnung stellen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß