ein ehemaliger VM möchte von seinem ehemaligem Mieter eine Nebenkostennachzahlung i. H. v. 500 € erhalten und darüber hinaus sagt er, dass die Miete von April 2004 nicht überwiesen wurde.
Darf der VM diese Kosten jetzt noch in Rechnung stellen?
ein Mietrückstand ist auf keinen Fall verjährt. Der Rückstand vom April 2004 verjährt erst zum 31.12.2007. Und Nebenkosten aus 2004 eben auch noch nicht. Sie müssen bis spätestens 31.12.2005 für 2004 gefordert werden ( § 556 Abs 3 Satz 2 u. 3 BGB)
Grüsse Günter
ein ehemaliger VM möchte von seinem ehemaligem Mieter eine
Nebenkostennachzahlung i. H. v. 500 € erhalten und darüber
hinaus sagt er, dass die Miete von April 2004 nicht überwiesen
wurde.
Darf der VM diese Kosten jetzt noch in Rechnung stellen?