Im März 2003 war ich in ärztlicher Behandlung.
Die Rechnung dafür erhielt ich im Januar 2006.
Ist die Rechnung gerechtfertigt oder die Leistung verjährt und ich kann die Rechnung und die heute gekommene Mahnung in den Mülleimer werfen?
Gruß
Joachim
Sie kommtzwar spät aber nicht zu spät.
Die Verjährung setzt erst 3 Jahre NACH Ende das Jahres in dem sie ausgestellt wurde ein.
Gruss Ivo
Hi,
Die Verjährung setzt erst 3 Jahre NACH Ende das Jahres in dem
sie ausgestellt wurde ein.
So einfach scheint es mir nicht zu sein:
/t/verjaehrung-arztrechnung/2285186
http://www.zahn-online.de/praxistipps/zahnarztrecht1…
mfg Ulrich
Verzeihung… hab ich doch was anderes geschrieben wie ich eigentlich gemeint habe.
Ich meinte 3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres in dem die Leistung erbracht wurde.
Danke für den Hinweis…
Gruss Ivo