Wann verjähren Behördenansprüche?

Hallo Ihr,

wer kann mir sagen, wann Forderungen eines staatlichen Amtes verjähren? Gelten andere Fristen als in der Wirtschaft?

Und wenn ja, wo steht das geschrieben?

Danke euch herzlich!
Uta

Hallo!

Zunächst muss unterschieden werden, ob die Forderung im Privatrecht oder im öffentlichen Recht begründet ist.

Für die Forderungen mit Grundlage im Privatrecht, z.B. aus Kauf-, Miet- oder sonstigen privatrechtlichen Verträgen, aber z.B. auch aus Unterhaltsansprüchen, die auf einen Sozialleistungsträger übergeleitet worden sind, gelten dieselben Verjährungsregelungen wie für die gleichen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.

Bei Forderungen aus öffentlichem Recht, wie z.B. Gebühren, Sozialversicherungbeiträgen und Steuern, gelten je nach Rechtsgebiet, zum Teil auch noch innerhalb eines Rechtsgebiets ja nach Rechtsgrundlage unterschiedliche Verjährungsregeln, wobei oft andere Rechtsbegriffe verwendet werden.

Bei steuerrechtlichen Ansprüchen spricht man von Festsetzungsverjährung. Diese ist in den §§ 169 bis 171 der Abgabenordnung geregelt.

Ähnliche Verjährungsregelungen gibt es auch im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Sozialrecht.

Gruß, Franz

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