Wann verjähren Forderungen d Berufsgenossenschaft?

Hallo zusammen,

wenn fast 5 Jahre nach einer Geschäftsaufgabe eine Forderung einer Berufsgenossenschaft auftauchen würde, dann würde ich mich fragen ob es es hier keine Verjährungsfristen gibt.

Um es mal mit Beispielhaften Zahlen zu füllen, nehmen wir folgendes an:

Die angemahnten Beiträge beziehen sich auf den Zeitraum 01.01. - 31.12.2005

Die Beiträge wurden zwar gefordert, aber nie angemahnt.

Eine erste Mahnung mit Säumnisszuschlag für 50 Monate gab es im August 2010.

Eine „Normale“ Forderung aus 2006 (Eingang der Beitragsrechnung) wäre ja am 31.12.2009 verjährt - wie ist das aber bei Forderungen einer „Körperschaft“ also in diesem Beispiel einer Forderung der Berufsgenossenschaft?

Ich danke für eure Antworten.

Skye

N´abend,

soweit ich weiß, werden die Beiträge zur BG fällig im Folgejahr des eigentlichen Beitragsjahres, weil erst da der Bescheid der BG kommt, wie viel zu zahlen ist und sich die BG nach dem Kalenderjahr richtet und nicht monatlich die Beiträge erhebt.

Und dann verjähren sie innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind (wie üblich in der Sozialversicherung, bis auf spezifische Ausnahmen etwa bei vorsätzlichem Vorenthalten).

Um es mal mit Beispielhaften Zahlen zu füllen, nehmen wir
folgendes an:

Die angemahnten Beiträge beziehen sich auf den Zeitraum 01.01.

  • 31.12.2005

Die Beiträge wurden zwar gefordert, aber nie angemahnt.

Eine erste Mahnung mit Säumnisszuschlag für 50 Monate gab es
im August 2010.

Mahnen muss die Sozialversicherung auch nicht. Sind die Beiträge entstanden, sind sie auch zu zahlen.

Eine „Normale“ Forderung aus 2006 (Eingang der
Beitragsrechnung) wäre ja am 31.12.2009 verjährt - wie ist das

Nee, falsch. Beiträge für 2006, wären in 2007 fällig, plus vier Jahre Verjährungsfrist macht nach meiner Auffassung eine Verjährungsfrist von 2008 bis 2011, also verjährt ab 01.01.2012.

aber bei Forderungen einer „Körperschaft“ also in diesem
Beispiel einer Forderung der Berufsgenossenschaft?

Die sind etwas anders als der Rest der Sozialversicherung =)

Grüße
S_E

PS

Eine „Normale“ Forderung aus 2006 (Eingang der
Beitragsrechnung) wäre ja am 31.12.2009 verjährt

Nee, auch nicht richtig, wenn du jetzt die Beiträge zur KV, RV, AV, PV meinst.

Die Beiträge aus 2006 verjähren erst am 01.01.2011. Sie werden 2006 fällig, ab 2007 fängt die Frist an und endet 2010.

Grüße
S_E

wenn es ich um ANGEMAHNTE Beiträge handelt… hat man wohl vorher schon einen Bescheid erhalten??? - Dann gilt die Verjährung von 30 Jahren…

soweit ich weiß, werden die Beiträge zur BG fällig im
Folgejahr des eigentlichen Beitragsjahres, weil erst da der
Bescheid der BG kommt, …

Und dann verjähren sie innerhalb von vier Jahren nach Ablauf
des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind (wie
üblich in der Sozialversicherung, bis auf spezifische
Ausnahmen etwa bei vorsätzlichem Vorenthalten).

Um es mal mit Beispielhaften Zahlen zu füllen, nehmen wir
folgendes an:

Die angemahnten Beiträge beziehen sich auf den Zeitraum 01.01.

  • 31.12.2005

Die Beiträge wurden zwar gefordert, aber nie angemahnt.

Eine erste Mahnung mit Säumniszuschlag für 50 Monate gab es
im August 2010.

Eine „Normale“ Forderung aus 2006 (Eingang der
Beitragsrechnung) wäre ja am 31.12.2009 verjährt - wie ist das

aber bei Forderungen einer „Körperschaft“ also in diesem
Beispiel einer Forderung der Berufsgenossenschaft?

Die sind etwas anders als der Rest der Sozialversicherung =)

Hallo S_E,

danke für deine Antworten.

Wie ich geschrieben habe, handelt es sich in meinem Beispiel um die Beiträge für 2005. Weiter hatte ich auf die Säumniszuschläge für 50 Monate (entspricht 4 Jahren und 2 Monaten) hingewiesen. Wenn deine Aussage mit den 4 Jahren für die Verjährung stimmen, wäre die Forderung der BG also am 1.1.2011 verjährt.

Hast du für die „Vier-Jahres Frist“ vllt eine Rechtsgrundlage?

Was würde die Verjährung, abgesehen von einer Anerkenntnis eigentlich hemmen? Ich denke da z.B. an einen Mahnbescheid. Hätte der hemmende Wirkung? Und im nächsten Schritt der Widerspruch zu einem Mahnbescheid - würde dieses Verfahren die Verjährung hemmen?

Gruß,
Skeye

Hallo,

hier der passende Paragraph:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__25.html

Gruß

RHW