Hallo zusammen,
wenn fast 5 Jahre nach einer Geschäftsaufgabe eine Forderung einer Berufsgenossenschaft auftauchen würde, dann würde ich mich fragen ob es es hier keine Verjährungsfristen gibt.
Um es mal mit Beispielhaften Zahlen zu füllen, nehmen wir folgendes an:
Die angemahnten Beiträge beziehen sich auf den Zeitraum 01.01. - 31.12.2005
Die Beiträge wurden zwar gefordert, aber nie angemahnt.
Eine erste Mahnung mit Säumnisszuschlag für 50 Monate gab es im August 2010.
Eine „Normale“ Forderung aus 2006 (Eingang der Beitragsrechnung) wäre ja am 31.12.2009 verjährt - wie ist das aber bei Forderungen einer „Körperschaft“ also in diesem Beispiel einer Forderung der Berufsgenossenschaft?
Ich danke für eure Antworten.
Skye