Wann verjähren Forderungen der Stromanbieter

Guten Tag,

Im Jahre 2001 wurde ein Garten mit einem Bestehenden Stromliefervertrag übernommen. 2003 wurde der Liefervertrag gekündigt ohne Bestätigung des Zulieferers. Seitdem wurde Strom bezogen ohne Forderungen des örtlichen Versorgers. Jetzt 2009 wurde der Garten aufgegeben und der örtliche Versorger will rückwirkend die Stromkosten erstattet haben. Darf er das?

MfG Holger

Hallo Holger,

bei diesem Thema kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Mein Fachgebiet sind Fragen zur Internetabzocke, Mehrwerbetrug und Kaffeefahrten, sowie Spam aller Arten.

Wenn 2003 nachweisbar(!), also Einschreiben + Rückschein gekündigt wurde, oder Sie das Absenden ein Kündigung anderweitig belegen können, ist die Forderung als nichtig anzusehen. Denn es ist schließlich nicht Ihr Problem, wenn der Stromlieferant die Kündigung „verschlampt“.

MfG

Sven

Hi Sven, vielen Dank für Deine Antwort.

Hallo Holger,
wenn der Stromlieferer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und Strom geliefert wurde, dann darf dieser auch rückwirkend über diesen Zeitraum berechnet werden.
Viele Grüße

Hallo Holger,
wenn der Stromlieferer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist
und Strom geliefert wurde, dann darf dieser auch rückwirkend
über diesen Zeitraum berechnet werden.
Viele Grüße

OK, vielen Dank für Deine Antwort.

Holger