Hallo,
weiß jemand, wann KFZ Versicherungsschulden, speziell wegen einer Unfallflucht entstanden sind & von der Versicherung nicht getragen wurden verjähren?
Hallo,
weiß jemand, wann KFZ Versicherungsschulden, speziell wegen einer Unfallflucht entstanden sind & von der Versicherung nicht getragen wurden verjähren?
weiß jemand, wann KFZ Versicherungsschulden, speziell wegen
einer Unfallflucht entstanden sind & von der Versicherung
nicht getragen wurden verjähren?
Hi,
wie können diese Schulden entstanden sein, wenn der Versicherer nicht geleistet hat?
grußlos
wie können diese Schulden entstanden sein, wenn der
Versicherer nicht geleistet hat?
Ich habe mich auch gefragt, was für Schulden beim Versicherer, wie das mit der Fahrerflucht zusammen hängt und überhaupt?!
Ich vermute einfach mal ins Blaue es geht um den Schaden beim Geschädigten (rate ich einfach mal).
In diesem Fall verjähren dessen deliktische Ansprüche gegen den Schädiger nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, bzw. 10 Jahre unabhängig von der Kenntnisnahme.
Für das nächste Mal, wäre aber eine Fragestellung die irgendwie eindeutig ist besser, sonst gibt es auch keine Hilfreiche Antwort 
Mfg
Ich vermute einfach mal ins Blaue…
Hi,
ich fragte meine Glaskugel:
Der Versicherer hat einen Schaden bezahlt. Wegen Fahrerflucht ist er in Regress gegangen. Im Regelfall wird bei Nichtzahlung dann das Mahnverfahren bis zum Titel durchgezogen. Somit kann diese Forderung noch nach einem längeren Zeitraum geltend gemacht werden.
Gruß Keki