Hallo liebe Experten,
meine Eltern hatten ein Ladenlokal vermietet, von 1984 bis 2010. Seit 2003 unterstütze ich meine Eltern bei der Nebenkostenabrechnung. Die letzte Nebenkostenabrechnung möchte der Ex-Mieter nicht zahlen und rechnet sogar ca. 13.000,- Euro gegen. Meine Eltern hatten in der Zeit bis 1995 keine Nebenkostenabrechnung gemacht, weil zu der Zeit an den Heizungen noch keine Heizkostenzähler angebracht waren. Zu Beginn der Mietzeit wurden im Mietvertrag 100,- DM Abschlagszahlung für Nebenkosten vereinbart. Der Ex-Mieter ist nun der Meinung er könne alles aus dieser Zeit zurückfordern, da er für die Zeit bis 1995 keine Abrechnung erhalten habe. Er hat in dieser Zeit natürlich geheizt, Wasser verbraucht, Müll produziert, etc.
Der Ex-Mieter hat nachher, also seit 1995 alle Nebenkostenabrechnungen akzeptiert.
Kann der Ex-Mieter diese Ansprüche stellen?
Ich bin der Meinung, das ist schon verjährt. Ganz davon abgesehn, dass die alten Abrechnungen nicht mehr vorhanden sind.
unabhängig von allen Antworten, die du hier bekommst:
Das ist ein Fall für den Anwalt!!
Meines Wissens verjähren die Ansprüche des Mieters auf Ausstellung der Nebenkostenabrechnung nach drei Jahren und auch dann müsste der Mieter diese Ansprüche belegen. Es gibt da aber böse rechtliche Finessen (wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) etc.) die ich im vorliegenden Falle nicht einschätzen kann.
In jedem Falle: Der Gang zu Anwalt oder Beitritt zum Haus- und Grundbesitzer-Verband. Dann sind die Beratungen kostenlos! (Oftmals billiger.)
zunächst einmal zu Ihrer Frage, wann nicht gemachte Nebenkostenabrechnungen verjähren?
Spätestens 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes, der wiederum genau 12 Monate beträgt,muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung vorliegen, sonst wird sie unwirksam.
Alles was davor nicht berechnet wurde, ist verjährt.
Um in Ihrem Fall allerdings alles richtig beurteilen zu können,benötigt man Einsichtnahme in den Mietvertrag und in die dazu gehörenden Dokumente.
Mein Rat:
Konsultieren Sie mit allen Unterlagen einen Anwalt für Mietrecht oder wenden Sie sich an Ihren Haus- und Grundbesitzerverein, denn hier benötigen Sie dringend Rechtshilfe.
Mehr kann ich zur Rechtsfindung nicht beisteuern.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Hallo Fr./Hr. Prosberg,
nach insgesamt 3 Jahren, ab Ende des jeweiligen NK-Abrechnungsjahres, laufen alle Fristen aus!!
Bei dieser großen Summe würde ich einen Mietrechtsanwalt oder über die Vermietervereinigung „Haus & Grund“ einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Beste Grüße
Kocki