Im März 2006! habe ich im Auftrag meines damaligen Mitbewohners einen eine Vertag der Fa. Arcor (heute Vodafone) abgeschlossen.
Nach meinem Auszug,wurden die monatlichen Rechnungen von meinem damaligen Mitbewohner nicht mehr beglichen.
Im August 2008 erhielt ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht mit der Forderung einen Betrag von mittlerweile über 500€ zu begleichen.
Natürlich habe ich sofort Widerspruch eingelegt.
Daraufhin erfolgte reger Schriftvekehr zwischen der Firma, meinem damaligen Mitbewohner, mir und der Rechtsanwaltskanzlei…
Der letzte Schriftverkehr war im Juli 2009.
Nun war ich bei meiner Bank, zwecks eines Kredites der aber mit der Begründung abelehnt wurde, dass ich einen Schufa-Eintrag habe.
Nachdem ich rausgefunden habe das es sich hierbei noch immer um dieses leideige Thema handelt, rief ich erneut bei der Kanzlei an, dort wurde mir mitgeteilt ich würde schriftlich informiert werden. Umgehend erhielt ich Post mit einer erneuten Zahlungsaufforderung.
Ist das alles rechtens?
Ist das Ganze nicht bereits verjährt?
Wie komme ich da wieder raus??
nein es ist noch nicht verjährt. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres des letzten Schreibens und dauert 3 Jahre. Also wäre es zum 1.1.2013 verjährt.
Wie Sie das rauskommen oder nicht wird Ihnen der Anwalt sagen müssen.
Ist das alles rechtens?
Ist das Ganze nicht bereits verjährt?
Wie komme ich da wieder raus??
Hallo, die Frage lässt sich so nur vage beantworten.
Wurde der ursprüngliche Vertrag einmal gekündigt? Dauerschuldverhältnisse enden durch Kündigung.
Die Verjährung tritt nach drei Jahren ein. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, aus dem die Rechnung bzw. die Forderung stammt. Forderungen aus 2009 verjähren also mit dem Ablauf des Jahres 2013.
Der Mahnbescheid verliert seine verjährunghemmende Wirkung ein halbes Jahr nach Zustellung, wenn nichts weiter passiert, also etwa Antrag auf Überleitung in das streitige Verfahren vor dem Amtsgericht/Landgericht.
Zur Schufaproblematik lies bei Wikipedia, Stichwort Schufa.
MfG
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Allerdings kann deren Ablauf durch die sog. Hemmung verhindert werden. Ein Mahnbescheid ist beispielsweise ein Hemmungsgrund.
Wenn die Hemmung dadurch beendet wird, dass die Parteien die Sache nicht mehr verfolgen, beginnt die Verjährung 6 Monate nach der letzten Handlung in der Sache wieder zu laufen.
Angenommen, die Hemmung war nach dem letzten Schriftverkehr im Juli 2009 beendet, hätte die Verjährung frühestens Anfang 2013 eintreten können.
Ob der neue Schriftverkehr nun wieder einen Hemmungsgrund darstellt, kann ich nicht 100% beurteilen.
Konkret zu deinen Fragen:
Ja - wenn man einfach auszieht, den Vertrag aber nicht umschreiben lässt oder Ähnliches („im Auftrag“ gibt es so nicht - wenn du den Vertrag geschlossen hast, bist du Vertragspartner), dann läuft der Vertrag nunmal weiter.
Dazu habe ich ja oben erläutert - nein, die Verjährung ist noch nicht eingetreten.
Dafür würde ich mir einen Anwalt zu Rate ziehen, oder der Zahlungsaufforderung nachkommen, die nach dieser oberflächlichen Betrachtung ja rechtmäßig zu sein scheint, da dein Vertrag weiterlief bis du ihn evtl. eines Tages gekündigt hast.
Hallo,
so einfach ist das mit der Verjährung nicht! Habe den Eindruck das waren nicht alle Informationen zu dem Vorgang. M.E. kann da nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
MfG
KKl
Im März 2006! habe ich im Auftrag meines damaligen
Mitbewohners einen eine Vertag der Fa. Arcor (heute Vodafone)
abgeschlossen.
Nach meinem Auszug,wurden die monatlichen Rechnungen von
meinem damaligen Mitbewohner nicht mehr beglichen.
Im August 2008 erhielt ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht
mit der Forderung einen Betrag von mittlerweile über 500€ zu
begleichen.
Natürlich habe ich sofort Widerspruch eingelegt.
Daraufhin erfolgte reger Schriftvekehr zwischen der Firma,
meinem damaligen Mitbewohner, mir und der
Rechtsanwaltskanzlei…
Der letzte Schriftverkehr war im Juli 2009.
Nun war ich bei meiner Bank, zwecks eines Kredites der aber
mit der Begründung abelehnt wurde, dass ich einen
Schufa-Eintrag habe.
Nachdem ich rausgefunden habe das es sich hierbei noch immer
um dieses leideige Thema handelt, rief ich erneut bei der
Kanzlei an, dort wurde mir mitgeteilt ich würde schriftlich
informiert werden. Umgehend erhielt ich Post mit
erneuter Zahlungsaufforderung.
Ist das alles rechtens?
Ist das Ganze nicht bereits verjährt?
Wie komme ich da wieder raus??
Den Vertrag hast Du doch hoffentlich auf den Namen Deines Mitbewohners abgeschlossen undnichtauf Deinen.
Wer dort unterschrieben hat ist der Besitzer des Anschlusses und muss bezahlen, egal, wer telefoniert und welche weiteren mündlichen internen Regelungen getroffen worden sind.
Wieso willst Du einen Kredit für die 500 e aufnehmen, kläre doch erstmal die Sache mit dem Mitbewohner. Wenn das nicht geht hilft nur ein Rechtsanwalt.
Gut dass Du sofort Widerspruch eingelegt hast. Dort kann man eine Begründung angeben. Ich hoffe, Deine Begründungen sind nicht nur mündliche Vereinbarungen mit dem damaligen Mitbewohner.
Notfalls musst Du bezahlen und Dir das Geld dann über eine Zivilklage von Deinem Mitbewohner wieder holen.
Ich glaube, es läuft wohl darauf hinaus. Der RA kostet prozentual vom Streitwert, also von 500 €. Dann hast Du zwar nicht mehr ganz Deine 500, aber zumindest hast Du einen Teil wieder und hast was dagegen getan.
Das nächste Mal einfach nicht mehr so leichtsinnig sein.
Viel Glück
Uli
Im März 2006! habe ich im Auftrag meines damaligen
Mitbewohners einen eine Vertag der Fa. Arcor (heute Vodafone)
abgeschlossen.
Nach meinem Auszug,wurden die monatlichen Rechnungen von
meinem damaligen Mitbewohner nicht mehr beglichen.
Im August 2008 erhielt ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht
mit der Forderung einen Betrag von mittlerweile über 500€ zu
begleichen.
Natürlich habe ich sofort Widerspruch eingelegt.
Daraufhin erfolgte reger Schriftvekehr zwischen der Firma,
meinem damaligen Mitbewohner, mir und der
Rechtsanwaltskanzlei…
Der letzte Schriftverkehr war im Juli 2009.
Nun war ich bei meiner Bank, zwecks eines Kredites der aber
mit der Begründung abelehnt wurde, dass ich einen
Schufa-Eintrag habe.
Nachdem ich rausgefunden habe das es sich hierbei noch immer
um dieses leideige Thema handelt, rief ich erneut bei der
Kanzlei an, dort wurde mir mitgeteilt ich würde schriftlich
informiert werden. Umgehend erhielt ich Post mit einer
erneuten Zahlungsaufforderung.
Ist das alles rechtens?
Ist das Ganze nicht bereits verjährt?
Wie komme ich da wieder raus??
leider ist es für mich etwas schwierig Deine Fragen zu beantworten, denn den interessanten Teil hast Du ausgelassen: Der Inhalt des regen Schriftverkehrs zwischen August 2008 und Juli 2009.
Wenn der Gläubiger (Kanzlei) rechtsgültige Forderungen hat z.B. einen „Titel“ erwirkt hat, dann kann es gut sein, dass es rechtens ist, nicht verjährt ist und Du da noch am ehesten durch Zahlung der Forderung raus kommst.
Wenn aber damals irgendeine schriftliche Einigung erfolgt ist, z.B. dass Dein mit Mitbewohner die Forderungen begleicht oder ein Teil erlassen worden ist, dann könnte die Forderung an Dich nicht rechtens sein…
Aber das weiss nur jemand, der die Details kennt.
Normalerweise verjähren Rechnungen nach 3 Jahren. Die Verjährung wird aber in bestimmten Fällen unterbrochen, beispielweise durch Verhandlungen über die Zahlungen. Es ist also gut, sich da genauer zu informieren. Tut mir leid, ich weiß über dieses Thema nicht wirklich Bescheid und kann daher nicht weiterhelfen! Ich würde zu einer Rechtsberatung gehen (evtl. bei der Stadt oder bei einer Verbraucherzentrale). Es lohnt sich nicht, solche Sachen schleifen zu lassen, der Rattenschwanz an Kosten wird immer länger…
offene Rechnungen bzw, Forderungen verjähren normalerweise 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstand.
Allerdings hemmt eine Zahlungsaufforderung die Verjährung und ein eingeleitetes Mahnverfahren wäre dafür ein Beispiel.
Sollte das Mahnverfahren nicht vor Gericht beendet worden sein (mit Urteil zur Zahlung o.ä. - dieser Titel gilt 30 Jahre lang) müsste, nach meiner laienhaften Vorstellung, die Forderung eigentlich verjährt sein. Du könntest dann auch eine Löschung des Schufaeintrags verlangen.
Das ist sicher für eine Antwort hier zu kompliziert, da würde ich mich anwaltlich beraten lassen.
Grundsätzlich gilt Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit ist, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen.
Die Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Allerdings ist in diesem Fall Ausnahmeregelungen zu berücksichtigen, Z.B. ab wann die Verjährung zu laufen begann oder ob es sich um einen rechtsgültig festgestellten Anspruch handelt.
Wenn der Mahnbescheid des Amtsgerichtes rechtskräftig war (also der Einspruch keinen Erfolg hatte) ist die Verjärhunsfrist nämlich 30 Jahre (§197 BGB.
Außerdem begann nach meiner meinung die Verjährung erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung (§201 BGB.
Wenn das Verfahren vor dem Amtsgericht nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde (z.B. weil der Zahlungspflichtige unbekannt verzogen war), dürfte die Verjährungshemmung eingetreten sein, d.h. die Frist begann erst dann wieder zu laufen, als dem Gläubiger ihr Aufenthaltsort bekannt war.
Sie sehen, so einfach ist das mit der Verjährung nicht zu beantworten, da die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind. Anwaltliche beratung ist als empfohlen.
Alles zu verjährung finden Sie bei http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_%28Deut…
Soweit ich weiß verjährt eine Schuld aus einer offenen Rechnung zum Ende des darauffolgenden Jahres, aber nur, wenn keine Mahnung erfolgt ist, was ja wohl in deinem Fall passiert ist. Mir scheint, dass die Ansprüche, sofern berechtigt, noch nicht verjährt sind. Sorry!
Gruß
Hans
haben Sie eine Rechtschutzversicherung? In Ihrem Fall würde ich einen Anwalt hinzuziehen, da es um eine nicht unerhebliche Summe geht und die Rechtslage nach meiner Auffassung nicht so gut für Sie aussieht, da Sie Vertragspartner waren. Ob die Angelegenheit verjährt ist, wird Ihnen der RA sagen. Leider kann ich nicht weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen aber, dass Sie gut aus der Sache wieder herauskommen.
Ist leider nicht so ganz schlüssig, was Sie mir schreiben. Insbesondere ist nicht ganz klar, was nach Ihrem Widerspruch gegen den Mahnbescheid passierte. Schon wegen der Schufa-Sache (die man ganz allgemein durchaus wegbekommen kann) wäre ein Termin beim Anwalt vielleicht keine schlechte Idee.
PS: Rechtens ist es natürlich, Sie zur Zahlung aufzufordern. Verjährte Ansprüche erlöschen nicht; sie können nur die Zahlung dauerhaft verweigern.