Wann verjährt Betrug/Unterschlagung?

Guten Tag,

im Sommer 2001 war ich für ein Jahr an einer gastronomischen Unternehmung von Freunden beteiligt, die dann allerdings in die Pleite ging. Ich war in keiner Weise involviert, hatte aber aus Gutherzigkeit meinen Namen für Mietvertrag und einen Kredit gegeben.

Daraus ist ein Titel über ca. 20.000 € entstanden, den ich aber aufgrund meiner eigenen Insolvenz ein Jahr später nicht den Personen, die die Gastronomie betrieben, „zuschrieb“.

Nun beginnt sich meien Lage zu bessern und ich kann meine eigenen Schulden immer weiter zurückzahlen. Und ich habe meine blauäugigkeit gegenüber besagten Personen abgelegt.

Kann ich da nach so langer Zeit noch etwas tun? In dem Geschäft ist einiges nicht legal gelaufen in Bezug auf Gehälter, Schwarzgeld und privaten Entnahmen.

Wie geschrieben, im Frühjahr 2002 ging es mit dem Geschäft zu Ende, ist damit zivilrechtlich eine Verjährung eingetreten?

Wie sieht es strafrechtlich aus? Würde sich der Staatsanwalt einer solchen Sache annehmen?

Beste Grüße
Basalt72

Ich kann da nur etwas zum Strafrecht sagen und die meisten Delikte dürften verjährt sein. Aber ich weiß nicht, wie es sich mit evtl. Steuerdelikten verhält, da würde eine Nachfrage beim Finanzamt oder der Finanzdirektion lohnen. Zivilrechtlich kann ich da gar nichts zu sagen. Evtl. mal einen Anwalt wegen der gesamten Sache befragen.

Viel Erfolg

awema

Hallo,
wir sind eine Detektei.
Wende dich bezüglich der fristen an einen Anwalt.

Gruß Marco

www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com