Angenommen,jemand bekommt wegen eines Verkehrsdeliktes ein Bußgeld,versäumt es aber zu bezahlen.Die Behörde will ein Eintreiben durch das Hauptzollamt einleiten.Der Schuldner kann dieses Vorhaben stoppen,indem er verspricht,die Buße sofort zu zahlen,macht dies aber nicht. Wie ist in so einem Fall die Verjährungsfrist ?
Marco
Hallo,
ein rechtskräftiges Bußgeld hat eine Vollstreckungsverjährung von drei Jahren.
Gruß
HaWeThie
Danke für die Infos. Ab wann gilt da die Verjährungsfrist…ab der Ausstellung des Bußgeldbescheides,ab Ende des Kalenderjahres oder dem letzten Kontakt mit der Bußgeldbehörde in diesem Fall ? Im Beispiel ist letzteres die Mitteilung der Behörde,die Vollstreckung zurückzuziehen.
Marco
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Áb Rechtskraft des Bescheides (owT)
nix
nix
Danke für deine Antwort.Das erklärt,wieso der fiktive Empfänger des Bescheides schon lange nix mehr von der Behörde in diesem Fall gehört hat 
Viele Grüße
Marco