Wann verjährt der Bafögrückzahlungsanspruch?

Hallo,
ich heiße Claudia,und bin 42 Jahre.
1990 habe ich ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Uni-Essen begonnen, dass ich aber nach 6 Semestern abgebrochen habe.
Seit 21 Jahren stellt mich das Bundesverwaltungsamt
jährlich von von der Rückzahlung frei.Die Forderung wird aber nicht erlassen.
Wann endet denn die Verjährungsfrist für diesen öffentlich-rechtlichen Anspruch?
Es wäre toll,wenn Ihr mir hier weiterhelfen könnt.

Lieben Dank und Gruß
Claudia

Hallo,
eine Verjährung ist meiner Meinung nach nur möglich, wenn das Amt für einen gewissen Zeitraum vergisst den Schuldner zu erinnern. Ich gehe da von min. 6 Jahren aus. Da das Amt schon seit über 21 diese Erinnerung ausstellt, wird es wohl auch bis in die Rentenjahre nicht vergessen. Strickt man das weiter, fällt der Betrag in die Erbmasse und erst bei Ausschlagung des Erbes endet die Forderung. Sollte jemand das Erbe annehmen, so wird die Forderung vom Amt auch weiterhin verfolgt, nur werden es dann die Erben zahlen.

Gruß
Opec

hallo Claudia,

20 jahre lang wird die Schuld gestundent, ohne dass Zinsen anfallen. Du solltest dringend anfangen zurückzuzahlen, denn nach 20 Jahren fallen Zinsen an !!!

Stefanie

hallo claudia,
es muss doch einen grund haben, warum die rückzahlung auf so lange zeit schon zurückgestellt wurde.
Soviel ich weiss, verjährt der anspruch auf rückzahlung nicht. Ich denke, dass du zwischenzeitlich wieder berufstätig und in der lage bist, kleinere beträge zurückzuzahlen. Frag einfach mal bei deinem zuständigen bafägamt nach, dann weisst du 100%ig bescheid, wie es weitergeht.
gruss
roswitha

Weiß ich nicht