Hallo zusammen,
haben in einem Zivilrechtlichen verfahren das unseren Sohn betrifft einen gentest für eine Erkrankung mündlich zugestimmt.Nach anfänglich Negativem ergebnis bekamen wir kanpp 5Wochen später einen Brief es wäre Genetisch.Es ist belegt das zwei gentests gemacht wurden leider leider ohne unsere genehmigung und die Frage des Gerichtes war bereits mit dem ersten Test beantwortet.
Ich möchte die Frist einer Strafanzeige nicht verpassen ,meine Anwältin sagt das würde nicht verjähren -zweite Meinung sagt es sollte zeitnah erstattet werden und im Internet sind die verjährungen unterteilt so das ich nicht weiter weiß.
Könnte mir jemand diesbezüglich eine klare antwort geben.Ich möchte das Verfahren auch nicht Negativ beeinflussen .
Mit freundlichedn Grüssen
M.S