Hallo!
Mir wird folgendes vorgeworfen:
„Unerlaubtes Betreten / Benutzen einer Bahnanlage oder eines Fahrzeugs“
Am 19.07.2009 bin ich auf einem sehr kleinem und nachts nicht befahrendem Bahnhof über die Schienen gelaufen, ich weiß es war nicht sehr klug…
Jedenfalls wurde ich dabei beobachtet und wenig später von der Bundespolizei angehalten und meine Personalien wurden festgestellt.
Meine Frage… es ist nur fst ein Jahr her und heute habe ich Post bekommen ich soll 25,00€ Verwarnungsgeld zahlen…ab wann verjährt so eine Ordnungswidrigkeit und was kann ich dann im Anhörungsbogen schreiben?
Vielen Dank im vorraus!
Normalerweise wird die Owi in 6 Monaten verjährt sein. Das kommt aber ein wenig auf den Einzelfall an. Vielleicht konnte die Post nicht zugestellt werden oder die Ermittlungen haben angedauert. Dann verschiebt sich die Verjährungsfrist.
Ich würde auf jeden Fall in die Stellungnahme schreiben, dass ich eine Verjährung vermute.
Gruß
Robert
Die Ordnungswidrigkeit verjährt nach drei Jahren (§ 34, Absatz 2, Nr.2 OWiG). In dem Anhörungsbogen musst du zunächst mal vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Person machen; sonst brauchst du nichts anzugeben. Wenn es irgendwelche Umstände gibt, welche die Vorwerfbarkeit mildern, (da fallen mir keine ein; es sei denn du wärst total besoffen gewesen) könntest du das angeben. Ändern wird das aber höchstwahrscheinlich nichts.