Ein Schreiben hat diesen Wortlaut.In genannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf mein Schreiben vom 02.02.2006.
Es wird eine Zahlung eingefordert die leider vergessen wurde.
Wie erwähnt wurde einmal geschrieben von einem RA. dannach kam bis zum 02.04.2009 keine Nachricht.
Ist diese Rechnung nicht verjährt?
Kann da jemand Auskunft geben?
Vielen Dank.
was denn nun??
Gesetz der doppelten Negation
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Das Gesetz der doppelten Negation (auch Prinzip der doppelten Negation, oder lateinisch duplex negatio affirmat – die doppelte Verneinung bekräftigt/bejaht) ist ein Gesetz der klassischen Logik wonach die Verneinung eines verneinten (Aussage-) Satzes seine Bejahung ist, ein doppelt verneinter Satz ¬¬A also denselben Wahrheitswert hat wie der unverneinte Satz A.
Die doppelte Negation im Sinne der Logik ist zu unterscheiden von der Negation der Negation im Sinne der Dialektik (Hegels).
Die Geltung des Gesetzes der doppelten Negation besteht uneingeschränkt in der klassischen Logik, da dort das Bivalenzprinzip gilt. In der intuitionistischen Logik ist das Gesetz nicht gültig. In dieser gilt nur A → ¬¬A, aber nicht ¬¬A → A.[1]
Als Schlussregeln lassen sich die Doppelte-Negations-Einführung und die Doppelte-Negations-Beseitigung anführen.
Die Regel der Doppelten-Negations-Einführung besagt: Wenn aus einer Menge von Annahmen X der Satz A gefolgert werden kann, dann kann aus derselben Menge X auch die doppelte Negation von A gefolgert werden, also ¬¬A.[2]
Die Regel der Doppelten-Negations-Beseitigung besagt: Wenn man aus einer Menge von Annahmen X die doppelte Negation von A - also ¬¬A folgern kann, dann kann man aus dieser Menge X ebenfalls auf A schließen.
Rechnungen verjähren nicht, sondern der Schuldner kann sich, wenn ein Anspruch geltend gemacht wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist auf die Verjährung berufen.
Die richtige Frage lautet also (vereinfacht formuliert): Ist der Anspruch verjährt?
Antwort: Um diese Frage zu beantworten, müßte man wissen, wann der Anspruch entstanden ist. Vorab: ist der Anspruch 2006 entstanden, ist er sicherlich noch nicht verjährt. Ist er früher entstanden, lautet die Antwort: kommt drauf an.