Guten Tag,
angenommen ein Vater schenkt vor mehreren Jahren seiner Tochter ein Abo für eine Bahngesellschaft. Diese muss dann wohl irgendwo eine Unterschrift geleistet haben, weshalb Julie 2007 die Rechnung an sie geschickt wird. Bzw. an ihre Mutter, denn die Tochter war schon ausgezogen. Da die Mutter die Post nur für sie sammelte stapelten sich dort auch die Mahnungen bis sie ihre Tochter über die Bahn-Post benachrichtigte. Daraufhin rief die Tochter bei dem Bahn-Service an um zu klären, dass sie verzogen war, doch da konnte sie auch beim zweiten Versuch niemanden erreichen, da die Bahn zu der Zeit gestreikt hat. Daraufhin folgte eine Inkasso-Rechnung, mit denen sie dann Kontakt aufgenommen konnte und o.s. geschildert hat, sowie die neue Adresse angegeben hat. Februar 2008 kam der Bescheid vom Inkassobüro, dass keine Stellungnahme möglich sei und es zur Klärung weitergeleited wird.
Ende August 2009 kam dann ein Brief von dem Inkassobüro, der die Zahlung an die Bahn plus Mahngebühren und Zinsen fordert.
Meine Frage ist, sind die Mahnungen überhaupt gültig, und ist die Forderung nicht schon verjährt ?
Vielen Dank für alle Antworten
Hallo!
Meine Frage ist, sind die Mahnungen überhaupt gültig,
Na klar, denn ich habe nichts davon gelesen, dass die Rechnung mal bezahlt worden wäre
und ist
die Forderung nicht schon verjährt ?
Ja, ist sie nicht schon. Forderungen aus 2007 verjähren in der Neujahrsnacht 2010/2011.
Achso, ich hatte gelesen, dass es eine Verjährungsfrist von zwei Jahren gibt, aber dann hatte ich das falsch verstanden.
Aber wäre es nicht eine Möglichkeit nur die Hauptforderung der Bahn zu zahlen, weil die Mahnungen die zu Zahlende nicht erreicht haben und es ihr auch nicht möglich war Kontakt aufzunehmen um ihre Adresse zu ändern?
Gruß
Hallo,
Achso, ich hatte gelesen, dass es eine Verjährungsfrist von
zwei Jahren gibt, aber dann hatte ich das falsch verstanden.
Selbst bei 2 Jahren wäre die Forderung noch nicht verjährt.
Aber wäre es nicht eine Möglichkeit nur die Hauptforderung der
Bahn zu zahlen, weil die Mahnungen die zu Zahlende nicht
erreicht haben und es ihr auch nicht möglich war Kontakt
aufzunehmen um ihre Adresse zu ändern?
Wage ich zu bezweifeln, da Punkt 1, dass die Mahnung nicht ankamen kein Fehler der Bahn war, und auch zwei fehlgeschlagene Kontaktversuche sind sicher kein Argument.
Grüße