Wann verjährt eine Mahnung?

Ich habe gestern von einem Versandhaus eine Mahnung iHv 5,95€ bekommen.
In dem Schreiben ist die dazugehörige Rechnungsnr. angegeben und dass die Rechnung von Oktober 08 stammt.
Ist die Mahnung nach so langer Zeit überhaupt rechtmäßig?
Zumal ich niemal vorher eine Zahlungserinnerung o.ä. bekommen habe.

Hallo!

Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstand.
Forderungen aus 2008 verjähren also mit dem Ablauf des 31.12.2011.

Viele Grüße.

Hallo,
die verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), d.h. wenn der Bezug auf eine Leistung von 2008 genommen wird, ist der Betrag zu zahlen.

Tschüß

Sie gestatten eine kleine Korrektur:
Nicht Mahnungen verjähren, sondern Forderungen.

Und die Verjähren nach 3 Jahren - wobei die Verjährungsfrist im Januar nach Vertragsschluss beginnt.

Bei einem Geschäft im Jahr 2008 beginnt die Verjährung demnach Januar 2009 und endet Ende 2011.
Die Forderung ist demnach NICHT VERJÄHRT.

Kontrollieren Sie, ob die Forderung berechtigt ist und zahlen Sie ggf. schnell - sonst wird es teurer.

Glück auf

Hallo,
eine RE verjährt erst nach drei Jahren ab RE - Datum. Und nur ein Mahnbescheid unterbricht eine Verjährungsfrist. Daher würde ich die RE schnell bezahlen und alles ist gut. Andernfalls wird es erheblich teurer.

mfg horst

Hallo
das machen versandhäuser gerne…smile…aber wenn du die ware bestellt hast und nicht bezahlt hast ist die normale verj frist 2 jahre, das hieße der mahnbescheid bis ende des jahres gestellt sonst no way…also wenn du die ware bekommen hast, würde ich sie auch bezahlen …oder auf versuch ankommen lassen wenn du dickes fell hast bezahlt am in 2008…schade das die buchführung nicht funktionioert…können gerne klagen den beleg lege ich vor gericht vor…oftmals verzichjten die wegen kosten…oft geben die diese sachen an inkasso büros und das ist der grösste mist…ist das 5,95 euro wert?

lg

plappermaul

Hallo
das machen versandhäuser gerne…smile…aber wenn du die ware bestellt hast und nicht bezahlt hast ist die normale verj frist 2 jahre, das hieße der mahnbescheid bis ende des jahres gestellt sonst no way…also wenn du die ware bekommen hast, würde ich sie auch bezahlen …oder auf versuch ankommen lassen wenn du dickes fell hast bezahlt am in 2008…schade das die buchführung nicht funktionioert…können gerne klagen den beleg lege ich vor gericht vor…oftmals verzichjten die wegen kosten…oft geben die diese sachen an inkasso büros und das ist der grösste mist…ist das 5,95 euro wert?

lg

plappermaul.

Hast Du diese Rechnung schon bezahlt? Sind dies nur die Mahnkosten, die sie dir in Rechnung stellen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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