Wann verjährt Urlaubsanspruch?

Hallo!

Hier handelt es sich m.E. nicht um den üblichen Urlaubsanspruch, sondern darum, dass Urlaub für 2008 (es fand ein Wechsel von Vollzeit während der Elternzeit auf Teilzeit statt) falsch berechnet wurde. Vor einigen Wochen kam ein Hinweis von der Dame, die für die Urlaubsanträge zuständig ist, dass für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 6 Tage zu wenig berechnet wurden. Es ist also nicht so, dass der Urlaub nicht genommen wurde, weil es „verbummelt“ wurde, sondern weil schlicht von weniger Urlaubstagen ausgegangen wurde…

Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Sun

Hallo,

die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
Sie kann aber durch Tarif- oder Arbeitsvertrag deutlich verkürzt werden. Die Arbeitsrechtsprechung hat als unterste Grenze drei Monate definiert.
Zuerst wäre also mal ein Blick in den Arbeitsvertrag fällig. Verjährung heißt da auch mal gern „Ausschlußfrist“.

&Tschüß
Wolfgang