Hallo liebe Wissenden
Ich habe von meinem Vermieter eine Stromrechnung in Höhe von 1.222,82 Euro bekommen für einen Zeitraum vom 01.01.2014 bis 26.02 2017 . Meine Frage ist jetzt ob ich sie in der vollen Höhe bezahlen muss oder ist ein Teil schon verjährt ?
viele Grüße noro
Das sind doch Mietnebenkosten?
Und die verjähren nach 3 Jahren mit Abschluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
hi,
greifen 3 Jahre überhaupt, wenn die Abrechnung noch nicht erfolgt ist?
Wenn es keine Abrechnung gab, kann diese auch nicht verjähren. Mehr als 2 Jahre werden es bei Nebenkosten also generell nicht.
Überhaupt wäre bei Nebenkosten ein Abrechnungszeitraum über 12 Monate nicht möglich.
Klingt aber irgendwie nicht nach Nebenkosten so direkt.
grüße
lipi
Das hängt davon ab ob man die Wohnung inklusive Strom angemietet hat, was aber ausgesprochen ungewöhnlich wäre.
Wie genau wird der Strom abgerechnet? Was steht dazu im Mietvertrag? Besteht ein vertrag mit einem Stromanbieter? Gibt es überhaupt einen eigenen Zähler?
Gruß
anf