Wann verjährt Erbanspruch

Vater eines unehelichen Kindes verstirbt 1956. Umfangreiches Vermögen wird vererbt, wovon das Kind erst einige Jahrzehnte später erfährt. Es sind 4 eheliche Kinder mit Familien da, die das Erbe aufteilten. Ob Testament bestand, ist nicht bekannt. Beträgt die Verjährungsfrist hier ebenfalls 30 Jahre wie bei anderen Kapitalien?

Die Verjährungsfrist beginnt Mit dem Tag der Kenntnisnahme vom Tode des Erblassers und es kommt darauf an wann das Kind geboren wurde.
Vor dem 1.7.49 geboren war das Kind garnicht erbberechtigt und danach geboren betrifft es nur Erbfälle die nach 2009 eingetreten sind.
Urteil vom Bundesverfassungsgericht:
Az.: 1 BvR 2436/11 und 1 BvR 3155/11 ramses90