Wann verjährt Kindesentziehung?

Wann verjährt Kindesentziehung?
In 2007 fuhren wir mit meinem Ehemann und unserem 6 Monate altem Baby nach Weißrussland.
Es passierte so, dass mein Mann alleine nach DE zurückkehrte. Und drohte mir sofort mit der Kindesentziehung, etc.
Ich hatte Angst mit dem Baby zurückzukommen.
In 2008 wurden wir im Ausland geschieden, einigen Jahren später ließ ich die Ehescheidung in DE anerkennen. Ich lebe mit dem Kind seit 2007 in Weißrussland.
Seit ca. 8 Jahren lebt der Ex-Mann auch nicht mehr in DE.

Meine Frage ist, ob Kindesentziehung in meinem Fall schon verjährt ist?

Darf ich gefahrlos nach Deutschland einreisen?

Danke sehr im Voraus.

Für so einen komplexen Fall, solltest du dich nicht an ein Forum wenden. Kontaktiere einen Rechtsanwalt in Deutschland.

Ja. Aber ich garantiere dir das natürlich nicht. Wenn Du unsicher bist, musst du doch bei einem Anwalt erkundigen.

Es hat aber nichts mit Verjährung zu tun . Eher mit der Tatsache, das Kindesentziehung Minderjähriger kein Offizialdelikt ist. Es braucht also einen Antrag des Vaters, das er eine Strafverfolgung wünscht.
Da Kindesentziehung ein Dauerdelikt ist, kann es auch nicht verjähren bevor die Entziehung endet.

Aus dem wenigen Sachverhalt kann man das nicht entnehmen. Wenn, dann hätte ja sicher längst ein Verfahren begonnen. Und man darf doch annehmen, deine Adresse in Weißrussland war bekannt und die Behörden hätten Dich erreichen können.
Und ist nicht spätestens bei der Scheidung das Sorgerecht geklärt worden ?

MfG
duck313

Danke fuer die Antwort. Meine Wohnadresse in Weissrussland ist dem Kindesvater bekannt. Er nahm auch persoenlich bei der Scheidung hier teil. Das Kind ist bei Gerichtsurteil mit mir in BY geblieben.

Was heißt das? Wurde dir das Sorgerecht, und insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht zugewiesen? Das wäre nach dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (welches zwischen D und Weißrussland gilt) eigentlich nicht zulässig. Oder hat der Kindesvater keinen (rechtzeitigen) Antrag auf Rückführung gestellt/einem alleinigen Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zugestimmt?

Denn wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht auch für deutsche Behörden offiziell bei dir liegt, dauert die Kindesentziehung noch an, und kann sie insoweit auch nicht verjähren!

1 Like

Der Kindesvater sprach ueber Antrag auf Rueckfuehrung nach dem Haager Abkommen. Ich glaube, es wurde ihm abgesagt, wenn das Kind hier bleiben duerfte.
Vielleicht hatte er noch welche Antraege in DE gestellt. Er hat mir nicht erzaehlt.
Er ist seit 2010 nicht mehr in DE gemeldet. (Laut Bundesamt f. Justiz, wohin ich Antrag auf Kindesunterhalt schickte)

Koenntet bitte mir raten, an welchen deutsche Behoerde soll ich mich wenden, um es mit Aufenthaltsbestimmungsrecht zu klaeren?
Danke sehr im Voraus.