Wann verlängert der AG einen befristeten Vertrag

Hallo Ihr Wissenden,

ich beschäftige mich mit dem Thema befristetet Arbeitsverträge.
Die FAQ’s und das Gesetz dazu habe ich gelesen. Trotzdem ist mir noch nicht alles klar.

Mal angenommen ein befristetet Arbeitsvertrag enthält 3 Punke zu diesem Thema:

  1. Der Vertrag beginnt am 01.10.2007 und endet am 31.09.2009, ohne das es einer Kündigung bedarf, sofern er nicht vorher verlängert wird.

  2. Der Vertrag wird auf Probe für 6 Monate abgeschlossen und endet nach 6 Monaten, ohne das es eine Kündigung bedarf, sofern er nicht vorher verlängert wird.

Nach Ablauf von 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.

  1. Das Arbeitsverhältnis endet in dem Monat indem der Arbeitnehmer das 65 Lebensjahr vollendet.
    _______

Der Arbeitnehmer würde also mit den 6 Monaten ins Rennen gehen, dann in die Befristung für dann noch 1,5 Jahre und dann in die Unbefristung. Wann müßte der Arbeitgeber dann das erste Mal verlängern? Der Arbeitnehmer muß sich ja nach drei Monaten, also Ende Dezember 2007 arbeitssuchend melden. Müßte dann auch der Arbeitgeber schon verlängert oder hat er noch Zeit bis die 6 Monate rum sind? Ach ja, eine automatische Verlängerung wird ausgeschlossen.

Liebe Grüße,
Elke

Hi!

  1. Der Vertrag beginnt am 01.10.2007 und endet am 31.09.2009,
    ohne das es einer Kündigung bedarf, sofern er nicht vorher
    verlängert wird.

Sollte er ändern! Den 3 1.09. gibt es nicht *g*

Wann müßte der Arbeitgeber dann das erste
Mal verlängern?

Vorher heißt, wenn es nicht anders definiert ist, ganz einfach vorher. Da gibt es keine gesetzliche Frist - im Zweifel also spätestens am letzten Arbeitstag vor Feierabend.

Ach ja, eine automatische
Verlängerung wird ausgeschlossen.

Süß! Da wäre ich auf ein Urteil für den Fall der geduldeten Weiterbeschäftigung gespannt…

LG
Guido

Hallo Guido,

danke für die schnelle Antwort.

Das mit dem 31./30. sehe ich wohl ein…

Aha, also müßte sich der Arbeitnehmer die üblichen 3 Monate vorher bei der Arge sich suchend melden und sich auf dem Bewerbermarkt tummeln und der Arbeitgeber kann sich dann bis zum 31.03.08 Zeit lassen, ob ihm der Arbeitnehmer nun passt oder nicht.

Hm, mit dem Ausschluß der automatischen Verlängerung könnte es Streß geben (nachfrag)?

LG, ELke

Hallo

  1. Der Vertrag beginnt am 01.10.2007 und endet am 31.09.2009,
    ohne das es einer Kündigung bedarf, sofern er nicht vorher
    verlängert wird.

  2. Der Vertrag wird auf Probe für 6 Monate abgeschlossen und
    endet nach 6 Monaten, ohne das es eine Kündigung bedarf,
    sofern er nicht vorher verlängert wird.

Nach Ablauf von 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate
zum Monatsende.

Aufgrund von Punkt 1 würde ich mich als AN auf den Standpunkt stellen, daß eine automatische Verlängerung nach Ende der Probezeit bereits mit Abschluss des AV gegeben ist.

Sofern sonst nichts zur Frage der Kündigung vor Fristende vereinbart ist, hieße das, daß hier ein befristeter AV über die Gesamtlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen wurde, ohne die (ordentliche) Möglichkeit der Kündigung. Gilt natürlich für beide Parteien.

Sollte der AG also nach 6 Monaten „Tschüss“ sagen, würde ich umgehend klagen.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Aufgrund von Punkt 1 würde ich mich als AN auf den Standpunkt
stellen, daß eine automatische Verlängerung nach Ende der
Probezeit bereits mit Abschluss des AV gegeben ist.

Hölle, habe ich gar nicht wahrgenommen :smile:

Aber zum Arbeitsamt sollte man trotzdem, oder?

LG
Guido

Hallo Guido

Hölle, habe ich gar nicht wahrgenommen :smile:

Tja… :smile: *Argusaugen wieder rausschraub*

Aber zum Arbeitsamt sollte man trotzdem, oder?

Ja. Schadet nie!

Gruß,
LeoLo

Hi!

Aha, also müßte sich der Arbeitnehmer die üblichen 3 Monate
vorher bei der Arge sich suchend melden und sich auf dem
Bewerbermarkt tummeln und der Arbeitgeber kann sich dann bis
zum 31.03.08 Zeit lassen, ob ihm der Arbeitnehmer nun passt
oder nicht.

Ja - so hat man wohl den Vertrag unterschrieben und akzeptiert…

Hm, mit dem Ausschluß der automatischen Verlängerung könnte es
Streß geben (nachfrag)?

Schau Dir mal hier den Absatz 5 an
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

LG
Guido

Zusatzfrage
Hallo

Aufgrund von Punkt 1 würde ich mich als AN auf den Standpunkt
stellen, daß eine automatische Verlängerung nach Ende der
Probezeit bereits mit Abschluss des AV gegeben ist.

Ist hier nicht analog z.B. zu Bauverträgen die Vorrangigkeit/Reihenfolge entscheidend ? Ansonsten würde Punkt 2) doch ein befristetes Arbeitsverhältnis von 6 Monaten festlegen.

Sollte der AG also nach 6 Monaten „Tschüss“ sagen, würde ich
umgehend klagen.

Wegen des verbleibenden Risikos.
Grüße
BW

Hallo BW,

genauso habe ich die Antworten von LeoLo und Guido verstanden, dass Punkt 1) mit der genauen Vertragslaufzeit von 2 Jahren Punkt 2)quasi erschlägt bzw. Vorrang hat. Wenn das nicht so ist, würde ich noch einmal um eine genauere Erklärung bitten.

Einen schönen Tag,
Elke

Hallo

Wenn das nicht so
ist, würde ich noch einmal um eine genauere Erklärung bitten.

Eine „genaue Erklärung“ gibt es vermutlich erst beim Richter. Hier werden ja nur Meinungen ausgetauscht :wink:

Es erscheint mir aber schon wahrscheinlich, daß meine Meinung und die des Richters nicht allzu weit auseinander liegen :wink:

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Danke für Dein Meingungsbild :open_mouth:)

LG,
Elke