Hallo,
folgender Sachverhalt:
M ist zum 16.1.11 ausgezogen und die K-Frist endet am 31.3.11, die Wohnung steht also 2,5 Monate leer, Miete wird natürlich weiter gezahlt, u.a. weil M sich kaum Hoffnung macht die überteuerte Whng. vorher los zu kriegen.
Auf die Anfrage des M, ob V prinzipiell einen Nachmieter zulässt, ließ V sich 1 Woche Zeit, um dann vor 2 Wochen zu antworten, er würde zustimmen, aber nur wenn die Nachmieter über 100,-€ mehr an Kaltmiete zahlen würden (+ doppelte Garagenmiete etc.). Soweit so schwer, M probiert also Nachmieter zu bekommen.
Heute bekam M einen Anruf, V wolle die Wohnung besichtigen. M sagte, er wolle V Bescheid geben, wann M Zeit dazu hat (ist ja wahrlich noch genug Zeit bis 31.1.11).
Was der M aber heut erst gesehen hat (da in der neuen Whng. schlechter Empfang, der Briefkasten der alten Wohnung wird aber regelmäig geleert, Erreichbarkeit also gesichert):
Der V sprach bereits am Samstag den 22.1.11 auf M`s Mailbox, er „wolle mit einem Makler vorbei kommen und hätte bereits Interessenten mit denen er auch Termine ausgemacht“ hätte.
Ein weiterer Mailboxspruch besagte, dass V nun unter „Zeugen auf Ms Mailbox gesprochen hätte“ und auf jeden Fall Donnerstag die Wohnung besichtigen würde.
M ist klar, dass V kein Recht hat ohne Zustimmung die Wohnung zu betreten, ansonsten wäre es Hausfriedensbruch, zudem weiß M dass V eine adäquate Zeit gewähren muss, damit der M einen geeigneten Termin für sich findet.
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Wie lange ist diese Zeit?
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Rein theoretisch: Wenn M dem V bis Mitte März verweigert die Wohnung derartig früh mit einem Makler zu besichtigen, was kann das für Folgen für den M haben?
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Stimmt es, dass wenn ein V sich z.B. unerlaubtZugang zur Wohnung gewährt oder vor Ablauf der K-Frist und ohne Zustimmung des M Handwerker dorthin beordert, ein adäquates Wohnen nicht mehr möglich ist und M nicht gezwungen ist, Miete zu zahlen?
Danke!
PS: Bitte keine unangebrachten Kommentare über das Mieter-Vermieter-Verhältnis, das tut hier nichts zu Sache und kann von außen nicht beurteilt werden.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
Hi, da steht alles drin.
Daraus geht auch hervor, dass weder VM noch Makler, noch potentielle Mieter täglich davon Gebrauch machen dürfen.
Der VM darf während der verbleibenden Mietzeit nicht (ausser es wäre Gefahr im Verzuge) die Wohnung ohne Erlaubnis/Anwesenheit des Mieters betreten.
Wenn der VM Handwerker zur Renovierung in die Wohnung lassen will, ist der Mieter, während dieses Zeitraumes nicht mehr zur Mietzahlung verpflichtet.
Mieter sollte unbedingt davon absehen, dem VM erst ab Mitte März Zutritt zur Wohnung zu gewähren!
MfG ramses90
Wenn dem VM in der Kündigungszeit kein Zutritt zur Wohnung gewährt wird, kann er uU Schadenersatz wegen entgangener Vermittlungsmöglichkeit geltend machen.
Was ich nicht verstehe: Du willst doch, dass vorzeitig weitervermietet wird. Warum lässt du ihn dann nicht rein?
vnA
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Die Frage hab ich schon erwartet.
Sicher lassen wir den rein. Aber ganz sicher nicht, wenn er uns die Pistole auf die Brust setzt und uns zu einem Termin beordert, sondern eben nach normaler Absprache. Wir haben ihm jetzt Ersatztermine für die ganze nächste Woche genannt. Früher bekommen wir die Wohnung eh nicht Makler-tauglich, da wir nur nach der Arbeit zu den üblichen Schönheitsreparaturen kommen und noch andere Dinge zu tun haben.
Hintegrund des ganzen ist u.a., dass wir ihn leider gut genug kennen (wie auch alle Nachbarn und der Mieterverein), dass wir davon ausgehen können, dass er mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit bis Ende März maximal Reparaturen in der Wohnung verlangt oder ausführen lässt, die seiner Meinung nach nötig sind. Er wird schon einen Grund finden und frühestens ab April neue Leute in die Wohnung lassen und davon werden wir nunmal nichts haben.
Sprich: Wir tun alles nötige um die kleine Chance zu nutzen, dass er einen früheren Nachmieter rein lässt, lassen uns aber eben nicht wie seine Angestellten behandeln. Wir erwarten lediglich, dass er die Gesetze und Höflichkeitsregeln so einhält, wie wir es bisher getan haben.
Update: Wie mein Partner just in diesem Augenblick vom Mieterverein erfahren hat, ist unsere Vermutung ganz richtig. Der V macht es immer so, täuscht Nachmietermöglichkeit vor, bekommt Besichtigungstermin aber eben nur um sein Makler-Expose erstellen zu können und lässt neue Mieter erst rein, wenn die K-Frist der alten abgelaufen ist.
Wir sollen maximal 2 Termine die Woche zulassen und auf keinen Fall selbst mit zu Besichtigungen kommen, da der V Ms gerne vor Zeugen anstacheln würde.
Danke für die Antworten!
Wenn dem VM in der Kündigungszeit kein Zutritt zur Wohnung
gewährt wird, kann er uU Schadenersatz wegen entgangener
Vermittlungsmöglichkeit geltend machen.
Was ich nicht verstehe: Du willst doch, dass vorzeitig
weitervermietet wird. Warum lässt du ihn dann nicht rein?
Von dem wurde die Frage nicht gestellt!
Ramses90
vnA
Hi, das die Mieter nicht selbst zu den Besichtigungen kommen sollen, ist ein schlechter Ratschlag! Die Mieter wollen doch wohl nicht dem VM die Schlüssel für die Wohnung übergeben damit er da allein rein kann?
Gegen „anstacheln“ des VM hilft: Ohren auf Durchzug, keinen Kommentar dazu abgeben, Zeugen mit nehmen, Protokoll darüber anfertigen.
MfG ramses90
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Wenn dem VM in der Kündigungszeit kein Zutritt zur Wohnung
gewährt wird, kann er uU Schadenersatz wegen entgangener
Vermittlungsmöglichkeit geltend machen.
Was ich nicht verstehe: Du willst doch, dass vorzeitig
weitervermietet wird. Warum lässt du ihn dann nicht rein?
Von dem wurde die Frage nicht gestellt!
Von wem? Die aktuelle Mieterin möchte schnellstmöglich einen Nachmieter um nicht doppelt zahlen zu müssen. Also wäre es auch in ihrem Sinne, potentielle Nachmieter in die Wohnung zu lassen.
Glaub ich zumindest…
Gruß
Tina
nur steht das in dem Link, der der UP von mir geschickt wurde. Deshalb versteh ich nicht warum vnA mir, statt der UP, darauf explizit antwortet.
MfG ramses90
Ich habe nicht dir geantwortet, sondern einfach nur den Faden weiter gesponnen und deine Antwort zu Frage 2 des UP weiter präzisiert.
vnA
Geplant war eigentlich, dass wir einen Bekannten von uns als Bevollmächtigen dort hin schicken. Er bekommt ein Aufnahmegerät(nicht offen), eine Vollmacht von uns, ein Schreiben an den V, dass er keine Fotos machen darf und den Schlüssel.
Es geht auch nicht darum, dass wir uns anstacheln lassen, soviel Fassung können wir bewahren, allerdings wird unsere reine Anwesenheit unserem Vermieter genug reizen, um Behauptungen und Verleumdungen los zu lassen, die wir vor einem Makler nicht unkommentiert lassen wollen würden. Eine neutrale Person ist dafür besser geeignet.
Ist etwas kompliziert. V ist Alkoholiker und schwer psychisch angeschlagen, da sollte man Vorsicht walten lassen, sagt leider unsere Erfahrung, wie auch alle umliegenden Nachbarn, ausgezogene und langjährige Mieter und der Mieterverein, der ihn seit fast 10 Jahren kennt.
Es ist ja auch nicht die Wohnungsübergabe. Aber wir überlegen nochmal, ob zumindest einer von uns + neutralem Zeugen mitgeht.
Hi, das Aufnahmegerät, ohne Wissen des VM hat vor Gericht -meines Wissens- keine Beweiskraft.
Zu Zweit hingehen und protokollieren, wäre sicher die bessere Lösung.
MfG ramses90