Wann wäre mein 1. Arbeitstag nach Elternzeit ?

Hi,

ich hab hier zwar schon zig Beiträge gefunden, die dieser Frage nahe kommen, aber ich bin immer noch absolut unsicher:

An die Elternzeit eines 1. Kindes schloss sich im Prinzip nahtlos die Elternzeit für Kind Nr. 2 an. Da man damals (2007) die Info hatte, dass Resturlaub nach weiteren Elternzeiten verfällt, hat man also fristgerecht bei seinem Arbeitgeber nicht nur Elternzeit für Kind Nr. 2 für 2 Jahre beantragt, sondern folgendermaßen beantragt: „Im Anschluss an die 1. Elternzeit für Kind Nr. 1 nehme ich meine 5 Tage Resturlaub und im Anschluss an diesen 2 Jahre Elternzeit für Kind Nr. 2.“

Es wurde auch Urlaubsgeld für den Resturlaub gezahlt, auf einer Gehaltsabrechung steht nun kein offener Urlaub mehr. (Gehalt wurde keines gezahlt)

Frage: Wäre nun 1. Arbeitstag nach Elternzeit der 2. Geb. des Kindes oder aber 5 Tage später (da man ja den Urlaub effektiv noch nicht nehmen konnte und ihn an die Elternzeit dranhängen muss/kann).

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.

Faq 1129
Hallo

ich hab hier zwar schon zig Beiträge gefunden, die dieser
Frage nahe kommen, aber…

… die FAQ:1129 in der Überschrift ignoriert.

Gruß,
LeoLo