Wann werden Eintragungen im Führungszeug.gelöscht?

Hallo, ich wurde vor vier Jahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Das war meine erste Vorstrafe also wird Sie nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Im BZR wird diese Strafe 5 Jahrelang gespeichert. Heisst das, dass wenn ich eine zweite Strafe in dieser Zeit bekommen sollte, wird diese ins Führungszeugnis eingetragen? Darf ich mich jetzt schon als nicht vorbestraft (z.B. bei Behörden) ausgeben oder erst nach 5 Jahren? Danke

Hallo?
Was meinst du jetzt genau mit, die wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen weil das deine erste ist? Das ist quatsch, wenn du ein Behördenführungszeugnis beantragst steht das auf jeden Fall dadrin. Und wenn du jetzt eine zweite Strafe bekommst, steht die auf jeden Fall drin, im Privaten und im Behördlichen.
Wie die Tilgungsfristen aussehen weiß ich nicht, ich weiß ja nicht, was du für eine Straftat begangen hast. Wenn du dich über die Fristen informieren möchtest, kannst du auch eine Mail an das Bundesamt für Justiz schicken oder einfach mal anrufen, die helfen dir da gerne weiter.