Wir haben noch immer keine Nebenabrechnung vom letzten Jahr. Ist das normal? Oder gibt es eine Frist, innerhalb der der Vermieter für gewöhnlich die Abrechnung schicken muß?
Wie ist das eigentlich beim Auszug? Kommt die Nebenabrechnung dann an die neue Adresse und wielange dauert das normalerweise?
Abgerechnet wird jährlih
Nach § 4 Abs. 1 S. 2 MiethöheG ist über Betriebskostenvorauszahlungen „jährlich“ abzurechnen. D.h. im laufenden Mietverhältnis ein Jahr nach Zahlung der letzten Vorauszahlung (Jan. 2000 für 1998); bei beendetem Mietverhältnis ein Jahr nach Ende.
Wenn sich der Vermieter trotz Verstreichen der Jahresfrist nicht rührt, dann ist zu vermuten, daß die Abrechnung ein Guthaben für Dich ausweist und der Vermieter hofft, Dir dieses Guthaben verschweigen zu können. Fordere ihn schriftlich zur Abrechnung auf; setze eine Frist von einem Monat; rührt sich nichts, dann klage auf Abrechnung und Auszahlung des Guthabens.
Danke, das war die Antwort für den Fall des Auszugs. Aber wie ist das mit dem letzten Jahr? Muß ich jetzt bis Dezember 2000 warten, um endlich mal die Abrechnung von 1999 zu erhalten?
Danke, das war die Antwort für den Fall des Auszugs. Aber wie
ist das mit dem letzten Jahr? Muß ich jetzt bis Dezember 2000
warten, um endlich mal die Abrechnung von 1999 zu erhalten?
Ja, der vermieter muss keine separate Abrechnung erstellen.
Gruß
Roland