Hallo,
mich wundert zur Zeit das Abschleppverhalten ein wenig.
Sobald man im absoluten Halteverbot steht wird man abgeschleppt, wenn aber jemand Nicht-Behinderter einen ganzen Tag auf einem Behindertenparkplatz steht gibt es nur ein Verwarnungsgeld von 35€ und die Aussage der Polizei „Wir schleppen nicht ab weil es häufiger Probleme mit der Kostenübernahme haben“.
Was soll denn das? Haben Behinderte in dem Fall nicht das Recht, dass der „Falschparker“ abgeschleppt wird? Und wenn die Polizei nicht reagiert, darf der Behinderte dann auch selber ein Abschleppunternehmen beauftragen, besonder wenn die Polizei schon da war aber nur ein Verwarngeld hinterlassen hat? Oder darf das nur die Polizei/ Ordnungsamt?
Danke im voraus
Jessica
Hallo Jessica,
Also, man wird als Falschparker im absoluten Haltverbot nicht sofort umgesetz (abgeschleppt). Da sind doch einige Voraussetzungen zu beachten.
Bei den Behindertenparkplätzen gibt es zwei Unterschiede. Einmal, das Verkehrszeichen „Behindertenparkplatz“ und zweitens den „Personenbezogenenbehindertenparkplatz“.
Auf dem allgemeinen Behindertenparkplatz darf/muß die Polizei sofort umsetzen.
Bei dem personenbezogenen ist der „Eigentümer“ berechtigt, umsetzen zu lassen.
Ich empfehle dafür immer, in Zusammenarbeit mit der Polizei, diese Umsetzung durchzuführen.
Hoffe etwas geholfen zu haben.
Gruß premme
Hallo Jessica,
Hallo premme,
eine kurze Nachfrage
Auf dem allgemeinen Behindertenparkplatz darf/muß die Polizei
sofort umsetzen.
Kann man das als Behinderter dann auch von der Polizei verlangen? Oder ist das Ermessenssache? Oder wenn der PKW nicht umgesetzt wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten? Oder besser gefragt: welhe Rechte haben Behinderte auf ihren Parkplatz (wir nehmen an es ist ein öffentlicher Behindertenparkplatz).
Bei dem personenbezogenen ist der „Eigentümer“ berechtigt,
umsetzen zu lassen.
D.h. bei einem öffentlichen geht das nicht?
Ich empfehle dafür immer, in Zusammenarbeit mit der Polizei,
diese Umsetzung durchzuführen.
Der Versuch war ja da, aber der PKW wurde, obwohl er nachweislich schon 24h auf dem Behindertenparkplatz stand nicht abgeschleppt. Er wurde abends mit 35€ verwarnt und am nächsten Mittag kam die Polizei dann gar nicht.
Hoffe etwas geholfen zu haben.
Ja, danke 
Gruß premme
Grüße
Jessica