Hallo,
ich hatte die folgende Frage schon während der Diskussion um die Abgabe von Fingerabdrücken bzw. Massentests gestellt, jedoch von der „Gegenseite“ keine echte Entgegnung bemerken können. Aber ich finde diese Sache wichtig, weshalb ich sie noch einmal besonders herausstellen möchte.
So wurde etwa gesagt, als Polizei müsse man nach Recht und Gesetz handeln. Aber ich will nicht nur von der Polizei allein sprechen; zum Beispiel fallen mir Gespräche in Behörden ein, in denen man mir auf eine kritische Anmerkung schlicht antwortete, man würde nur nach geltendem Recht verfahren. Auch wenn das so, stellen solche Antworten eine Art und Weise dar, nicht auf Kritik eines Bürgers reagieren zu müssen und die Verantwortung nach oben abzugeben.
Ich frage mich, wie sehr Recht und Gesetz mit Reglementierungen und Definitionen angefüllt werden können bzw. dürfen. Wenn beispielsweise ständig schärfere Gesetze beschlossen würden, wann würde etwa ein Polizist erklären, dass er einen Befehl nicht ausführen will, weil er ihn mit seiner moralischen Grundeinstellung nicht vertreten kann? Und würde er sich überhaupt dagegenstellen, obwohl er nach wie vor das Gesetz auf seiner Seite wüsste? Im Grunde müsste man doch sagen, dass jeder staatlich Bedienstete stets nach Recht und Gesetz handelt, selbst wenn der allergrösste Blödsinn im Gesetzbuch steht; er muss sich nur innerhalb des aktuell bestehenden Rechts bewegen.
Zwei überspitze Beispiele: Nehmen wir an, man würde gesetzlich beschliessen, die Polizei dürfe jeden Autofahrer, der ungebremst über eine rote Ampel fährt, ohne Angabe von Gründen erschiessen, weil diese Person ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellt. Ausserdem beschliesst der Bundestag mit grosser Mehrheit ein Gesetz, dass Bürgern keine Kritik mehr an Verwaltungsakten gestattet; Zuwiderhandlungen werden sofort mit einem Bussgeld von 200 Euro belegt.
So absurd sich das auch lesen mag, doch Polizei und Behörde könnten ruhigen Gewissens danach handeln, denn Recht und Gesetz stünde ja hinter ihnen.
Ehrlich gesagt finde ich die zwei Beispiel zwar übertrieben, aber nicht ganz absurd. Schliesslich haben wir ja schon die verdachtsunabhängige Personenkontrolle bzw. „Schleier-Fahndung“. Wenn gegen eine Person kein Verdacht besteht, welche Kriterien soll es dann dafür geben, diese zu kontrollieren: weil einer transpiriert, weil man mit der schönen Blondine ins Gespräch kommen will, weil irgendjemand lange Haare, eine Punkerfrisur oder die „falsche“ Hautfarbe hat? Wenn jemand befugt wird, eine andere Person auf blossen Augenschein hin kontrollieren zu dürfen, so hat das für mich schon überdeutlich totalitäre Ansätze in diesem Land.
Marco