So nun mal aufgepaßt… zitat…
„Im Zentralregister ist die Entscheidung der Stadtverwaltung …piep… vom 17.März 2005 -AZ:…piep…-eingetragen. Bei dieser Eintragung handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Entscheidung nach § 10 BZRG.
Es ist vermerkt:“ Erteilung eines Waffenscheins abgelehnt. Erteilung einer Waffenbesitzkarte widerrufen."
Diese Eintragung gelangt nicht in Privatführungszeugnisse, jedoch für zehn Jahre in Behördenführungszeugnisse. Die Aufnahmefrist für Behördenführungszeugnisse endet demnach am 17.März 2015.
Die Eintragung unterliegt keiner Einschränkung im Hinblick auf unbeschränkte Auskünfte nach § 41 BZRG und keiner Tilgungsfrist. Sie wird entfernt, sofern die Entscheidung aufgehoben oder durch eine neue Entscheidung gegenstandslos wird ( § 19 BZRG , spätestens jedoch gemäß § 24 BZRG mit Vollendung des 90. Lebensjahres."
zitiat ende…
So heißt das nun, man muß bis 2015 warten dann wird der Eintrag getilgt oder muß man 90 werden und dann wird der getilgt???