Also, da ich das erste Mal ausziehe, bin ich noch ganz unerfahren, was Mieten etc angeht. Hier meine Frage:
Ich habe mein Mietvertrag bereits unterschrieben, ab 15.10. gehört das Zimmer mir. Im Vertrag steht, dass die Miete immer am 1. eines Monats im Vorraus zu bezahlen ist. Heute ist bereits der 5.10. und immer noch kein Geld abgebucht. Ist es möglich, dass ich erst ab dem 1.11. Miete zahlen muss oder mir dann zumindest rückwirkend vom 15.10. bis 01.11. das dann mitabgebucht wird?
Die Miete wird natürlich nur zum 1. abgebucht, wenn der Mietvertrag auch zum 1. beginnt. Wenn der Mietvertrag zum 15. beginnt, wird die Miete erstmalig auch erst zum 15. abgebucht und dann folgend immer zum 1. Es könnte natürlich auch sein, dass erst zum nächsten 1. dann 1,5 Mieten abgebucht werden.
Hallo,
abgesehen von der unmöglichen Orthographie - man musste diese Anfrage 3mal lesen:
A) Warum fragen Sie nicht einfach ihren Vermieter?
B) Ihr Geld werden Sie noch früh genug los - Abwarten und Tee trinken. Haben Sie dem Vermieter eine schriftliche Einzugsermächtigung gegeben und er darf abbuchen ist der Ball auf seinem Feld.
Normalerweise ist es aber so, dass Mieter per Dauerauftrag das Geld „unbar“ an den Vermieter überweisen muss.
Wenn Sie auf der sicheren Seite stehen wollen: Überweisen sie ihm am 15. die Hälfte der Monatsmiete für Oktober und alles ist gut.
Den Rest läuft dann per Dauerauftrag.
Hoffe das hilft.
Viele Grüße,
Vippi
Rufen Sie schnellstens beim Vermieter an und erkundigen Sie sich nach der Art der Mietzahlungsweise, soweit die sich nicht deutlich aus dem Mietvertrag ergibt. In Ihrem Falle könnte es sein, dass vielleicht gar kein Abbuchungsverfahren vereinbart ist, sondern Sie gehalten sind, die Miete mtl. per Dauerauftrag zu überweisen.
Hallo, die Miete für den halben Monat ist spätestens bei Einzug, also am 15.10. fällig. Es kann durchaus sein, daß der Vm diesen Betrag mit der Novembermiete einzieht. Üblich ist jedoch, daß die allererste Mietzahlung zugleich mit der Kaution geleistet wird. Ich würde den Vm einfach fragen.-
Noch ein Hinweis: Die Miete ist am 1. eines Monats fällig, muß dann aber nach Mietrechtsprechung bis zum Ablauf des 3. Werktages bei dem Vm sein, hierbei zählt der Samstag aber als Werktag. Der Vm kann auch nicht zwingend eine Einzugsermächtigung verlangen, man kann auch einen entspr. Abbuchungsauftrag bei der eigenen Bank erteilen oder die Miete in bar vorbeibringen.-Alles Gute, Achim