Wann wird ein Grundstück enteignet?

Hallo.
Unter welchen Umständen verliert man das Eigentum an einer Immobilie?

Der Konkrete Fall: Vor dem ersten Weltkrieg besass die Familie ein Grundstück.
Dies geriet in Vergessenheit und wurde erst vor kurzem „wiederentdeckt“.

Im Katasteramt steht weiterhin der alte Eigentümer der ja nun vor 70 Jahren verstorben ist.

Die Frage ist nun: Gehört das Grundstück weiterhin der Familie also den Nachkommen des ehemaligen Eigentümers?
Oder kann es in der Vergangenheit zu einer Enteignung gekommen sein die nicht bei dem Katasteramt ersichtlich ist.
Kann z.B. Jemand das Eigentum „Ersessen“ haben?

Im Voraus vielen Dank für Euere Hilfe.

Hallo!

Im Katasteramt steht weiterhin der alte Eigentümer der ja nun
vor 70 Jahren verstorben ist.

In Deutschland ist entscheidend, wer im Grundbuch steht.

Die Frage ist nun: Gehört das Grundstück weiterhin der Familie
also den Nachkommen des ehemaligen Eigentümers?

Ja.

Oder kann es in der Vergangenheit zu einer Enteignung gekommen
sein die nicht bei dem Katasteramt ersichtlich ist.

Nein.

Kann z.B. Jemand das Eigentum „Ersessen“ haben?

Nein.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Im Katasteramt steht weiterhin der alte Eigentümer der ja nun
vor 70 Jahren verstorben ist.

In Deutschland ist entscheidend, wer im Grundbuch steht.

Wahstscheinlich steht da das Gleiche. Kataster und Grundbuch sind in Übereinstimmung zu halten.

Gruß
Jörg Zabel

Die Frage ist nun: Gehört das Grundstück weiterhin der Familie
also den Nachkommen des ehemaligen Eigentümers?

Grundsätzlich ja, aber…

Kann z.B. Jemand das Eigentum „Ersessen“ haben?

…die materiellen Vorrausetzungen könnten ggf. vorliegen, schau in § 927 BGB. Dann könnte der Ausschluss des eingetragenen Eigentümers im Wege des Aufgebotsverfahrens beantragt werden.

ml.

Hallo,

…die materiellen Vorrausetzungen könnten ggf. vorliegen,
schau in § 927 BGB. Dann könnte der Ausschluss des
eingetragenen Eigentümers im Wege des Aufgebotsverfahrens
beantragt werden.

Ich empfehle ein Gespräch mit der netten Rechtspflegerin beim zuständigen Amtsgericht. (Wenn es diese Person gibt, ich habe auch schon missgelaunte Rechtspflegerinnen erlebt, einen Versuch ist es trotzdem wert.)

Gruß
Jörg Zabel

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Hi,

Wahstscheinlich steht da das Gleiche. Kataster und Grundbuch
sind in Übereinstimmung zu halten.

eben - wahrscheinlich, aber nicht gewiss! Deshalb ist die Aussage korrekt: Eigentumsnachweis ist das Grundbuch und nicht das Kataster!

Hallo,

eben - wahrscheinlich, aber nicht gewiss! Deshalb ist die
Aussage korrekt: Eigentumsnachweis ist das Grundbuch und nicht
das Kataster!

Stimmt.
Aber ich muß mich mal für die Damen und Herren Katasteramtsleute einsetzen: Ich habe bei der Übereinstimmung von Grundbuch und Kataster noch nie etwas gefunden, das „schlimmer“ als ein Schreibfehler gewesen wäre. Es wird da äusserst gründlich gearbeitet.

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

Stimmt.
Aber ich muß mich mal für die Damen und Herren
Katasteramtsleute einsetzen: Ich habe bei der Übereinstimmung

brauchst Du nicht - zumindest nicht mir gegenüber, ich habe da gelernt, und später sogar noch Vermessung studiert. :smile:

Aber genau deshalb muss ich drauf bestehen: Eigentum wird im Grundbuch gesichert, Lage und Größe im Kataster. Auch wenn die Infos i.d.R. übereinstimmen, es gilt was im jeweiligen Verzeichnis steht. Und gerade bei dieser Situation sollte man ins Grundbuch schauen, kostet auch nix und ein berechtigtes Interesse scheint ja auch vorhanden zu sein.

Grüße

Ich empfehle ein Gespräch mit der netten Rechtspflegerin beim
zuständigen Amtsgericht. (Wenn es diese Person gibt, ich habe
auch schon missgelaunte Rechtspflegerinnen erlebt, einen
Versuch ist es trotzdem wert.)

Allemal. Und im Übrigen - ich kenne nur nette Rechtspfleger.:wink:

ml.

Hallo,

Und im Übrigen - ich kenne nur nette
Rechtspfleger.:wink:

Ich normalerweise auch.
Aber einmal, da bin ich an eine geraten, die war überhaupt nicht nett. Eher das Abbild eines Beamten aus einem 50er-Jahre-Film. Es mag vielleicht noch mehr davon geben, so daß man diese Möglichkeit in Erwägung ziehen sollte.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Die waren sehr aufschlussreich.

Ich werde demnächst das Grundbuch einsehen und dann weiss ich sicherlich mehr.

Ausserdem werde ich Eurem Rat folgen und mich an das zuständige Amtsgericht wenden.

Beste Grüsse,

Ingrid