Wann wird ein Rabatt wie abgerechnet?

Hallo,

angenommen ein Versandhändler gewährt auf die gesamte Bestellung (!) einen Rabatt. Wenn nun Waren aus der Bestellung zurückgesandt werden, vermindert sich der Rabatt oder bleibt er bestehen? (Restbetrag liegt eindeutig über dem Rabattbetrag).

Ich habe bereits gesehen, dass manche Händler Rabatte direkt auf Artikel gewähren, entweder generell (z.B. alles -20%) oder auf Einzelstücke, z.B. Produkt A -5% und Produkt B -25%, Produkte C-G zum Normalpreis.
Dort geht mit dem Artikel auch der entsprechende Rabatt „verloren“, weil der Artikel selbst ja nur vergünstigt verkauft wurde.

Aber wie ist das bei Rabatten auf eine gesamte Bestellung?

lg
Kate

Hallo !

Wird sicher in den AGBs besprochen und geregelt sein,Sonderverkaufsbedingungen etwa.

Wenn Gesamtrabatt eingeräumt wurde,dann sollte der auch bei Einzelrückgabe von Waren für den Restkauf gelten.
Sonst muss das vereinbart werden „gibts nur bei Nichtrückgabe“ o.ä,Unterschreitung einer Mindestsumme usw."

Da der Rabatt freiwillig ist,kann er auch an alles und jedes geknüpft sein,schließlich dient er zum Abverkauf.
Gesetzliche Regelungen gibts da m.E. nicht.

MfG
duck313

Hallo Kate

angenommen ein Versandhändler gewährt auf die gesamte
Bestellung (!) einen Rabatt. Wenn nun Waren aus der Bestellung
zurückgesandt werden, vermindert sich der Rabatt oder bleibt
er bestehen? (Restbetrag liegt eindeutig über dem
Rabattbetrag).

Die Rabattierung richtet sich nach dem tatsächlich abgenommenen Warenwert, die Rabatthöhe bleibt davon, wenn sie die Grenze zu dessen Gewährung nicht unterschreitet, natürlich unberührt.

Beispiel:

Es wird ein Rabatt von 10 Prozent auf einen Bestellwert ab 100,00 € gewährt.

Die Bestellung hatte einen Warenwert von 150,00 €, es werden Waren im Wert von 40,00 € zurückgesendet. Somit verbleiben Waren im Wert von 110,00 € bei dir, die natürlich mit dem vollen Rabatt verrechnet werden …

Zu berechnender Warenwert > 110,00 €
Abzuziehender Rabatt >>>>>> -11,00 €
Zu zahlender Betrag >>>>>>>> 99,00 €