Hallo Experten,
ein Lehrer darf nicht verpflichtet werden, die für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster durch Eilbeschluss vom 16. August 2006 entschieden, Az.: 4 L 471/06; allerdings noch nicht rechtskräftig. Wann wird nun dieser Spruch rechtkräftig, und hat ein Lehrer schon jetzt Anspruch darauf?
Flaves