Wann wird ein Richterspruch rechtskräftig?

Hallo Experten,
ein Lehrer darf nicht verpflichtet werden, die für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster durch Eilbeschluss vom 16. August 2006 entschieden, Az.: 4 L 471/06; allerdings noch nicht rechtskräftig. Wann wird nun dieser Spruch rechtkräftig, und hat ein Lehrer schon jetzt Anspruch darauf?

Flaves

Hallo,

dazu mehreres:

  1. Ist denn der Lehrer Beteiligter an diesem Verfahren? Ansonsten gilt das Urteil narürlich gar nicht für ihn.

  2. Handelt es sich bei der Klage um eine Anfechtungsklage gegen einen Bescheid der (Schul-?)Behörde. In diesem Fall wäre aufgrund der Klage die Wirkung des Bescheids ohnehin gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufgehoben, außer, die Behörde hätte die sofortige Vollziehung angeordnet.

Gruß
Dea

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Danke für die Antwort. Hat sich inzwischen erledigt, es ist rechtskräftig.(Oberverwaltungsgericht in Münster (AZ.: 6 B 1880/06))
Flaves