Guten Tag,
neulich bei Wikipedia lese ich, dass Vorstrafen in Form von Strafbefehlen bis 90 Tagessätze nach 5 Jahren gelöcht werden. Was aber wenn innerhalb dieser 5 Jahre ein weiterer Strafbefehl hinzukam?
Der Eintrag bei Wikipedia und den weiterführenden Links wird da leider nicht ganz deutlich…
Verlängert sich dadurch die erste Vorstrafe so lange wie die zweite eingetragen bleibt? Oder bleiben die beiden Strafbefehle unabhängig voneinander? Oder addieren sich die beiden gar auf irgend eine Art und Weise?
Wäre nett hier eine kurze Antwort zu erhalten!!
Grüsse