Wann wird eine Vorstrafe gelöscht?

Guten Tag,

neulich bei Wikipedia lese ich, dass Vorstrafen in Form von Strafbefehlen bis 90 Tagessätze nach 5 Jahren gelöcht werden. Was aber wenn innerhalb dieser 5 Jahre ein weiterer Strafbefehl hinzukam?

Der Eintrag bei Wikipedia und den weiterführenden Links wird da leider nicht ganz deutlich…

Verlängert sich dadurch die erste Vorstrafe so lange wie die zweite eingetragen bleibt? Oder bleiben die beiden Strafbefehle unabhängig voneinander? Oder addieren sich die beiden gar auf irgend eine Art und Weise?

Wäre nett hier eine kurze Antwort zu erhalten!!

Grüsse

Die Fristen fürs Führungszeugnis stehen in § 34 BZRG.

Demzufolge verjähren Geldstrafen unter 91 Tagessätzen bereits nach 3 Jahren.

Das heisst in dem Fallbeispiel erscheint im persönlichen Führungszeugnis die erste Strafe nicht.

Allerdings gibt es noch das Bundeszentralregister, auf dem bestimmte Behörden Zugriff haben, wie z.B. Gerichte. Dort bleibt die Strafe erstmal 10 Jahre gespeichert. Kommt während der 10 Jahre eine weitere Straftat hinzu addieren sich beide…