Wann wird im Kaufladen der Kaufvertrag geschlossen

Hallo Peter
empfangsbedürftig:
nimm mal die Rechtskonstruktion, mit der bei ebay der
Verkäufer von VORNEHEREIN seine Zustimmung zum Verkauf bei
einem Gebot nach Zeitablauf
erklärt. Ich brauche sicher nicht das entspr. Urteil zitieren.

doch, bitte, damit ich das vergleichen kann.
Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Annahme zu erklären.

Aber nehmen wir mal an, man würde das Auslegen der Ware als
Angebot und das Zugreifen des Käufers ans Annahme sehen:
Einig sind wir uns sicher, daß das Eigentum auch in diesem
Fall erst an der Kasse übergeht.
Was wäre denn der Käufer in der Zwischenzeit? Sein eigener
Empfangsbote?

Nein, wichtig ist hier eins:
Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklährung.
Indem er die Ware in den Korb legt hat er das Angebot angenommen, aber damit die Annahme wirksam erklärt ist, muss sie im Empfangsbereich des Antragenden gelangen. Dies kann hier nur an der Kasse sein. Denn nur der/die Kassierer/in ist berechtigt die Annahmeerklärung in Emfang zu nehmen.

Und wäre dann nicht die Gattungsschuld konkretisiert und damit
Stückschuld? Gäbe es nicht eine Menge Rechtsfolgen, die so
eigentlich niemand haben will?

Nein, sehe ich nicht so. Der Antragende Gattungsschuld. Durch die Annahmeerklärung, die erst noch zugehen muss, wird es zur Stückschuld. Obwohl ich hier auch Bedenken hätte, Stückschuld anzunehmen, aber in die Richtung möchte ich mich jetzt nicht vertiefen.

Die Rechtsfolgen, die Dir vieleicht in den Sinn kommen, sind womöglich Schäden, die beim Transport von der Auslage an der Kasse an der Ware entstehen können. Aber dafür ist der cic da.

Allerdings, was ist mit jener Ware, wo dran steht: ‚öffnen
verpflichtet zum Kauf‘?

Na, das ist doch ein Argument für die Mindermeinung. Angebot vorhanden, durch das Aufmachen Annahme erklärt.
Annahme bedarf keines Zuganges, denn durch diesen Zusatz hat der Verkäufer klargemacht, dass er auf den Zugang verzichtet § 151 BGB.

Fragen über Fragen an Euch Juristen

Für einen Nichtjuristen stellst Du aber gute Fragen :smile:

Gruß
Peter

Gruß
Barbara

ich vertete gerne Mindermeinungen, aber für diese finde ich
keine Argumente.

Ich schon. Entscheidend ist der verobjektivierte
Empfängerhorizont des Erklärungsempfängers. Bisher hat hier
noch niemand (!) darlegen können, wieso ich als Käufer in
einem Geschäft nicht von einem verbindlichen Angebot ausgehen
dürfen sollte, wenn die Ware vorrätig im Regal liegt. Der
Verkäufer kann kein Risiko eingehen insofern, als dass ja nur
so viele Angebote da sind wie auch Stück der Ware. Also ist
ein Vergleich etwa mit Schaufensterauslagen und
Zeitungsannoncen verfehlt.

stimme ich zu

Wer nimmt den in diesem Fall an, das Band?

Der Kassierer. Dass dessen Eintippen / Scannen eine WE ist,
ist in beiden Fällen der Fall, liebe Barbara; die Frage ist
allein: Antrag oder Annahme?

Annahme :smile:

In deinem Fall ist dies aber gar nicht relevant.
Annahme laut Palandt:Feststellung des Rechnungsbetrags an der
Kasse laut hM

Interessanter Punkt. Man müsste sich allerdings fragen, wann
denn der Tatbestand vollendet ist. Der Verkäufer hat die
Dinger eingescannt und dann gesagt, er könne sie mir nicht
verkaufen. Das ist echt haarig!

Ich hätte schon die Annahme in das in die Hand nehmen durch die Kassierin gesehen bzw schon in dem augenblick, wo sie, entschuldigung, er Grüßgott gesagt hat und dich mit den Rohlingen bereit zum Zahlen gesehen hat.

Die WE der Annahme wurde ME schon durch das Einscannen
abgegeben.

Auch wenn er sofort sagt, dass der Verkauf nicht möglich
ist…? Das ist der Knackpunkt, ansonsten ist dein Einwand
aber durchaus berechtigt.

Levay, das ist ein Kassierer, was weiss er denn, was rechtens ist?
Ich hätte den geschäftsführer herbeizitiert.

Ist die falsche Anzahl im Pc hier wichtig? Sie hat 10 Stück
gesehen und über diese wollte sie auch den Vertrag
abschliessen.

Er! In Computerläden dürfen nur richtige Männer arbeiten *g*

Alles klar :smile:

Wie unten aufgeführt, sehe ich hier kein Problem, mit Hilfe
der hM zum Ergebnis: „Kaufvertrag zustandegekommen“ zu
gelangen, wenn ich die hM richtig erfasse.

Ich schon, siehe oben.

Du nicht, der Kassierer hat ein Problem gesehen.

Warum klappt es mit der Agumentation bei Tankstellen? Dort
sieht man im Einfüllen schon die Annahme. Warum geht es dort
viel einfacher?

Womit du ja nun Wasser auf meine Mühlen kippst! Dabei hast du
noch oben behauptet, du fändest keine Argumente für die MM…

alles falsch. Ich musste meine Gedanken erst ordnen:wink:

Levay

Barbara

apropos argumente für die MM neben den beiden die Tom und Levay gebracht haben:

Sicherheit für den Kunden. Er sollte darauf vertrauen können, dass die Preisangaben bindend sind. Bei einer iao sind sie das nicht.
Das erste, was man heutzutage doch macht ist auf den Preis zu schauen, ausgenommen die, die es nicht nötig haben, und das sind wenige.

Gruß
Barbara