hallo,
wir wollen ein haus kaufen. notartermin ist im januar, wir wollen das haus aber erst zum 01.06.2008 kaufen. wann ist dann der kaufpreis fällig?
hallo,
wir wollen ein haus kaufen. notartermin ist im januar, wir wollen das haus aber erst zum 01.06.2008 kaufen. wann ist dann der kaufpreis fällig?
hallo,
wir wollen ein haus kaufen. notartermin ist im januar, wir
wollen das haus aber erst zum 01.06.2008 kaufen. wann ist dann
der kaufpreis fällig?
Zu dem Zeitpunkt der im Vertrag benannt wird.
Gruß
Hi
Hi,
wann ist dann
der kaufpreis fällig?
zwar unterliegen Immobiliengeschäfte der Notarpflicht, aber die Vertragfreiheit ist in der Gestalltung wieder weitestgehend gegeben.
Daher kann Du fast alles im Vertag regeln, wenn denn der Verkäufer mitspielt.
Gandalf
hallo,
wir wollen ein haus kaufen. notartermin ist im januar, wir
wollen das haus aber erst zum 01.06.2008 kaufen. wann ist dann
der kaufpreis fällig?
Hallo!
Bei einem Grundstückskauf wird dem Interesse des Verkäufers, den Kaufpreis möglichst bald nach der notariellen Beurkundung des Vertrags über den Verkauf des Grundstücks und die Einigung über den Übergang des Eigentums an dem Grundstück an den Käufer zu erhalten, und dem Interesse des Käufers, den Kaufpreis erst zu zahlen, wenn die Gegenleistung, nämlich die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück, bewirkt worden ist, in den meisten Fällen dadurch Rechnung getragen, dass die Fälligkeit des Kaufpreises abhängig gemacht wird von dem Übergang des Besitzes und der Nutzungen des Grundstücks an den Käufer und der Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch des verkauften Grundstücks zugunsten des Käufers.
Mit dem Übergang des Besitzes und der Nutzungen erhält der Käufer einen wesentlichen Teil der von dem Verkäufer zu erbringenden Leistung und durch die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird die noch ausstehende Leistung, nämlich die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück, wirkungsvoll gesichert. Den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs kann der Verkäufer nicht bestimmen, da der Eigentumsübergang erst mit Eintragung des Käufers im Grundbuch eintritt.
Gruß, Franz