Wann wird Kaution nicht zurück gezahlt?

Guten Abend,

bald werde ich in eine andere Wohnung ziehen und meine schäbbige derzeitige Wohnung endlich aufgeben.
Schon bevor ich eingezogen bin, hatte die Wohnung so einige Mängel. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich alle angegeben habe.
Seit dem ich in dieser Wohnung wohne ist es mir leider passiert, dass sich ein etwas größeres Loch in dem PVC-Boden verewigt hat. Ich muss dazu sagen, dass der Boden so wie er ist eine absolute Frechheit ist. Er war schon vor meinem Einzug ziemlich schmutzig und ist an den Seiten krum und schief abgeschnitten. Ich habe ihm laufe der Zeit einen Teppichboden verlegt, aber den werde ich auf jeden fall vor meinem Auszug wieder entfernen. Ich befürchte nun aber, dass meine Vermietung sich an diesem Loch aufhängen wird und vielleicht meine ganze Kaution einbehalten wird… Die sind nämlich nicht von der freundlichsten Sorte…

Dürfen die überhaupt die ganze Kaution bei so etwas einbehalten??
Ab wann darf die Kaution überhaupt einbehalten werden? oder ist das gar nicht Rechtens?

Danke für eure Hilfe!!!

Hallo Katinka ,die Kaution kann , wenn noch Ansprüche bestehen, einbehalten werden , spätestens bin zur nächsten BK-Abrechnung .Anteilig kann aber eine Auszahlung erfolgen , wenn zu erwarten ist , das der Schaden des Lochs (oa. anderer Ansprüche aus dem MV ) und eventuelle Betriebskostennachzahlungen erheblich geringer ausfallen könnten .