Hallo,
eine schnelle Frage: Wann wird die Provision für den Makler fällig? Bei mündlicher „Zusage des Mietverhältnisses“ zwischen Mietinteressent und Vermieter, bei Unterschrift des Mietvertrags, bei Zahlung von Kaution und/oder erster Miete, bei Einzug oder ganz wann anders?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank
Meines Wissens nach Zustandekommen des Mietvertrages. Das sollte aber in der Maklervereinbarung stehen.
Hallo,
eine schnelle Frage: Wann wird die Provision für den Makler
fällig? Bei mündlicher „Zusage des Mietverhältnisses“ zwischen
Mietinteressent und Vermieter, bei Unterschrift des
Mietvertrags, bei Zahlung von Kaution und/oder erster Miete,
bei Einzug oder ganz wann anders?
Die Maklerprovision ist fällig, verdient und zahlbar bei Zustandekommen des Mietvertrags.
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank
Immer dann, wenn unterschrieben wird, es sei denn, von vornerein anders geregelt. Normalerweise steht das in dem Maklervertrag, den man unterschreiben muss, bevor der Makler das Objekt vorführt.