habe bei meinem kirchlichen arbeitgeber gekündigt und will in 6 wochen woanders arbeiten. er besteht aber auf die halbjährige kündigungsfrist (DVO Nord-Ost) wegen langer betriebszugehörigkeit. bis jetzt hat er meiner kündigung vom (06.04.2010) noch nicht schriftlich widersprochen. wann wird diese kündigung rechtswirksam?
Im Arbeitsrecht ist mir nicht bekannt - wie z. B. im Mietrecht - dass einseitige Kündigungsfristen gelten. Demnach ist die 6 monatige Kündigungsfrist einzuhalten, außer man versucht, mit dem Arbeitgeber einen Auflösungvertrag zu schließen.
Zugang der Kündigung (um den) 6.4.2010: Anfang der Laufzeit 30.4.2010, Ende des Arbeitsverhältnisses 31. 10.2010. Allerdings müßte konkret in die Arbeitsvertragsordnung geschaut werden.
Ich selbst bin aber kein Experte im Arbeitsrecht.
Gruss
Wenn im Arbeitsvertrag 6 Monate Kündigunsfrist verein-
bart wurden wirst du auch da durch müssen.
Versuche es doch mit einem Aufhebungs vertrag.
Gruß Hans
Aller wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um eine Halbjahres Frist zum jeweiligen Halbjahr. Dies muss ein Anwalt oder ein zuständiges Arbeitsgericht prüfen. (Areitsvertrag mit nehmen und einem Sachbearbeiter vorlegen) Wenn dem so ist, dann würde die Kündigung zum 31.12.2010 greifen. Eine entgültige Aussage kann ohne Prüfung des Vertrages nicht getroffen werden.
mfg
I.Fischer
Zu Arbeitsrechtlichen Kündigungen kann ich leider keine Auskunft geben.
Hallo …
normalerweise ist ein Kündigung innerhalb 3 Wochen, solange kein Einspruch eingelegt wurde, wirksam.
Sie wird allerdings auch nur dann wirksam wenn Du ordnungs,- und fristgemäß gekündigt hast.
Deine Kündigung ist meines Erachtens nach an den Arbeitsvertrag bzw. dazugehörigen Tarifvertrag gebunden. Wenn da drin steht das sich die Frist je nach Betriebszugehörigkeit verlängert,
bist auch daran gebunden.
Es sei denn es geschieht im beidseitigem Einvernehmen, was aber bei dir, so lese ich heraus, nicht der Fall ist.
Von der Seite es sieht es glaube ich nicht so gut aus.
mmmhhhh… wünsche Dir trotzdem das es zu einer etwas positiven Einigung kommt…
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Hallo,
ich verstehe ihre Frage eventuell nicht richtig.
Möchten Sie wissen, wann ihr letzter Arbeitstag ist?
Also ich gehe mal davon aus, dass sie sich seinerzeit beim Abschluss Ihres Arbeitsvertrages mit Ihrem Arbeitgeber auf Kündigungsfristen geeinigt haben oder aber die gesetzliche Frist gilt.
Demnach sind sie auch an diese gebunden.
Eine Kündigungsfrist gilt für beide Seiten. Sie und den Arbeitgeber.
Demnach würde ich versuchen in einem Gespräch versuchen eine frühere Freistellung zu erreichen.
Ihre bereits getätigte Kündigung ist mit der Zustellung wirksam. Was die Frist aber nicht betrifft.
Einem Arbeitgeber kann aber nicht daran gelegen sein, einen wechselwilligen Mitarbeiter länger als nötig zu beschäftigen. (wegen Krankheit, Mitnahme von Kunden/Geheimnissen etc.) Ein Gespräch hilft, danach kann man ggf. weiter sehen.
Viel erfolg.
Hallo,
soweit ich weiß, gilt die halbjährige Künigungsfrist wegen langer Betriebszugehörigkeit nur wenn der Arbeitgeber Dich kündigen würde.
Wenn Du kündigst gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (4 Wochen) oder was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Ich glaube kaum, dass in Deinem Arbeitsvertrag 6 Monate Kündigungsfrist steht.
Und so lange Dein Arbeitgeber nicht schriftlich widerspricht ist Deine Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam.
Hallo lieber Kollege,
ich bin ziemlich sicher, daß Dein DG die Einhaltung der Kündigungsfrist fordern kann. Ob das 1/2 Jahr ist, kann ich nicht beurteilen. Ich selber habe bei einigen Kollegen, auch bei mir selbst sehr wohlwollende Erfahrungen mit der Möglichkeit eines Auflösungsvertrages gemacht.
LG
Andi
wann wird :diese kündigung rechtswirksam?
Das kann ich dir nicht Sagen ohne weitere informationen. Steht in dein Arbeitsvertrag wie viel Kündigungsfrist mann hat, oder habt ihr eine Tariff Vertrag wo es drin steht?
Es kann durchaus geben das deine Kündigungsfrist ist länger als was dir lieb ist. Frage ist, was hat eine ARbeitgeber davon jemand zu zwingen die frist zu arbeiten wenn dejenige früher weg will? Mann könnte plötlich krank sein, mann könnte seine rauswurf provzieren in das mann spät kommt oder gar nicht kommt zu arbeit.
Es gibt auch das Leistungsverweigerungsrecht innerhalb das BGB das unter bestimmte voraussetzungen mann kann verweigen weiter zu arbeiten, zum beispiel durch Mobbing!
Eine Kollante gespräch mit deine chef wäre nicht schlecht. Sag ihm das du früher gehen willst, das es dir unerträglich ist weiter zu arbeiten, das du von jemand gemobbt wirst aber du willst nichts dagegen machen, du willst einfach deine frieden. Dann erwähnen, ohne das es wie eine drohung anhört, das durch deine gemut das du schwer vorstellen kann das dein Arzt dich vorerst für eine langer zeit krank schreibt!!
Weisst du was ich meine?
Das wars von mir, viel gluck.
Woody
Sorry, ich habe Deine Frage erst jetzt gelesen.
Ich vermute, daß Du rechtlich die Frist einhalten musst, Deine Kündigung also unwirksam ist. Vielleicht ist der Abschluss eines Auflösungsvertrages eine Lösung.
LG
a.
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sorry, kann ich leider nicht weiterhelfen.
wie gesagt, kann ich leider nicht helfen…sorry !