Hallo,
Folgendes: mein Bruder und ich haben 2011 von unserem verstorbenen Vater ein Haus geerbt. Darin wohnt noch mein Bruder, ich außerhalb. Wir haben noch keine Namensänderung im Grundbuch vorgenommen, wann muß das erfolgen? (Wir wissen noch nicht, wie wir mit dem Haus verfahren werden).
Das Haus läuft noch auf meinen Vater, gehört meinem Bruder und mir zu gleichen Teilen.
Gibt es Fristen, in denen die Grundbucheinträge geändert werden müssen und wenn ja, entstehen bei Nichteinhaltung Konsequenzen?